NLT-Aktuell – Ausgabe 28

Nahverkehr: Änderung der ÖPNV-Finanzierung gefährdet Deutschland-Ticket

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Digitales undVerkehr (BMDV) zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes am 16. Juli 2024 ohne Änderungen beschlossen. Dies geschah ungeachtet der Kritik von Ländern, kommunalenSpitzenverbänden und Verkehrsbranche. Mit der Änderung soll nun zwar endlich die sogenannte Überjährigkeit der Ausgleichsmittel für das Deutschland-Ticket für den Gesamtzeitraum 2023 bis 2025 hergestellt werden, um Restmittel aus 2023 nach 2024 übertragenund eine Verrechnung mit Ausgleichsmitteln aus 2025 ermöglichen zu können. Gleichzeitig will der Bund jedoch 350 Millionen Euro Regionalisierungsmittel bis Ende 2026 zurückbehalten und sich schon jetzt vom Grundsatz der hälftigen Ko-Finanzierung verabschieden. Damit werden weitere Finanzierungslasten auf die Länder und die kommunalen Aufgabenträger verlagert.

Wird die faktische Kürzung der Regionalisierungsmittel über reduzierte Abschlagszahlungen an die Kommunen weitergegeben, drohen auf kommunaler Ebene weitere Angebotsreduzierungen oder der Ausstieg aus dem Deutschland-Ticket. Aufgrund der Kritikpunktekönnte sich das Gesetzgebungsverfahren noch weiter verzögern. Gleichzeitig bleibt ohnedie Gesetzesänderung die Finanzierungssituation für das Deutschland-Ticket weiter offenund spitzt sich zu. Die Finanzierungslücke von rund 900 Millionen Euro im Jahr 2024, dieohne Überjährigkeit zu erwarten ist, dürfte in den verbleibenden Monaten des Jahresselbst über Tariferhöhungen kaum noch rechtzeitig und vollständig zu schließen sein. DasDefizitrisiko liegt dabei rechtlich derzeit weitgehend allein bei den kommunalen Aufgabenträgern. 

Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge

Die Landesregierung hat den Entwurf eines „Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zurÄnderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ mit der Gelegenheit zurStellungnahme übermittelt. Mit dem Gesetz wird die Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten unter anderem der Kommunen geregelt.

Das grundsätzliche Regelungsansinnen ist die Fortsetzung der Übertragung der tarifvertraglichen Einigung auf der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vom Dezemberletzten Jahres auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten. Generell steigen mitWirkung vom 1. November 2024 – mit zahlreichen Sonderregelungen – die Grundgehaltssätze um jeweils 200 Euro. Mit Wirkung vom 1. Februar 2025 werden sodann die Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Grundsatz um 5,5 Prozent erhöht.

Der Familienzuschlag nach § 36 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG)findet bereits dem Grunde nach künftig Anwendung, wenn mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist. Bisher waren dies zwei Kinder. Zudem wird durch einen neuen § 63a NBesGeine einmalige, zusätzliche kinderbezogene Sonderzahlung für das Jahr 2024 in Höhe von1.000 Euro pro berücksichtigungsfähigem Kind eingeführt, die nach der Begründung neben die kinderbezogene Sonderzahlung nach § 63 Abs. 2 NBG treten soll.

Für die kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten, die nicht Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamte sind, ist eine Ergänzung in § 78 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (NBeamtVG) bedeutsam. Mit dieser Regelung werden für Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte keine Abschläge von der bereits erreichten Versorgung erfolgen, wenn Sie auch abschlagsfrei zum Ende der vorherigen Amtszeit in den Ruhestandhätten gehen können. Damit soll der Fehlanreiz beseitigt werden, wonach eine Entscheidung für eine erneute Amtszeit bei vorzeitigem Ausscheiden eine Schlechterstellung zurbereits erreichten Versorgung bedeuten würde.

Bundeshaushalt 2025: Mittelausstattung der Jobcenter

Im vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2025 sind für die Jobcenter deutlich geringere Mittel vorgesehen als im laufenden Jahr. Obwohl mit noch massiveren Kürzungenzu rechnen war, bleibt es bei einem deutlichen Mittelrückgang angesichts steigender Empfängerzahlen und ohnehin notleidender Finanzausstattung. In der Folge werden nach Einschätzung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) zahlreiche Jobcenter vor erhebliche Probleme und zunehmende Umschichtungsfragen gestellt. Deshalb muss im Gesetzgebungsverfahren zumindest eine Stabilisierung der Finanzausstattung erreicht werden.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) verfolgt die Haushaltsverhandlungen bezogen auf dieMittelausstattung der gut 400 Jobcenter mit Sorge, die vor allem mit der Vermittlung mehrerer Hunderttausend ukrainischer Geflüchteter vor besonderen Herausforderungen stehen. Hier hatte der DLT die begründete Befürchtung, dass erhebliche Mitteleinsparungenzulasten der Jobcenter vorgenommen werden. Unter anderem wurde deshalb gemeinsammit der Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Städtetag an die Bundesregierungappelliert, die Jobcenter adäquat finanziell auszustatten. Dem Vernehmen nach wird sichin Kürze die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit der Mittelausstattung im SGB II befassen.

In Niedersachsen stellen diese Einschnitte nahezu alle Jobcenter vor das Problem einerUnterversorgung mit Eingliederungsmitteln und die Gefahr einer Handlungsfähigkeit. EineUmschichtung von Eingliederungsmitteln in das Verwaltungsbudget wird zudem unmöglich, so dass auch in diesem Bereich massive Finanzierungsprobleme auftreten.

Die niedersächsischen Berechnungen und Befunde werden durch die aktuellen Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bestätigt. Danach sieht das BIAJ bei nahezu allen Jobcentern Niedersachsens einenSchwund an Eingliederungsmitteln um durchschnittlich 30 Prozent sowie einen Schwundan Verwaltungsmitteln um durchschnittlich 1,5 Prozent. Die Angelegenheit ist auch Gegenstand des 273. Jugend und Sozialausschusses des NLT am 6. August 2024.

Gutachten zur Notfallrettung I: Vorgaben für Neuordnung

Ein aktuelles Rechtsgutachten zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Neuordnung der Deutschen Notfallrettung spricht dem Bund eine umfassende, die Zuständigkeiten der Länder verdrängende Kompetenz zur Ausgestaltung der Qualität des Rettungsdienstes zu. Der Gutachter blendet dabei den Zusammenhang des Rettungsdienstes mitdem Katastrophenschutz aus, verkennt die in diesem Handlungsfeld bestehenden Gesetzgebungskompetenzen der Länder und weist der staatlichen Gewährleistungspflicht für einen funktionierenden Rettungsdienst zu Unrecht eine kompetenzielle Wirkung zugunstendes Bundes zu.

Dazu teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) mit: Im Auftrag einer privaten Stiftung hat derehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Udo Di Fabio, ein Rechtsgutachten zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Neuordnung der Deutschen Notfallrettung vorgelegt. Hintergrund sind die Pläne des Bundes für eine Reform des Rettungsdienstes als Ergänzung zur Reform der Notfallversorgung.

Dazu hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Januar 2024 Eckpunkte vorgelegt, die eine Verselbständigung des Rettungsdienstes im Leistungskatalog der Sozialversicherung und darüber hinaus die „Festlegung eines Prozesses zur Entwicklung vonbundesweiten (Rahmen-)Vorgaben für die Leistungserbringung der Rettungsdienste unterEinbeziehung aller Akteure und Länder“ ankündigen. Ein entsprechender Gesetzentwurfliegt bislang nicht vor; vielmehr hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigt,dass die zur Umsetzung der Eckpunkte erforderlichen Regelungen über Änderungsanträge der Fraktionen dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Notfallversorgung im Laufe desparlamentarischen Verfahrens hinzugefügt werden sollen. (…)

Der den rechtlichen Ausführungen vorangestellte Sachbericht des Gutachtens zeichnet einausgesprochen negatives und in dieser Zuspitzung fraglos unzutreffendes Bild von derLeistungsfähigkeit des Rettungsdienstes. Im Einzelnen hinterfragt das Gutachten zunächstdie bislang völlig unbestrittene (…) Zuordnung des Rettungsdienstes zu den Handlungsfeldern „Gefahrenabwehr“ und „Daseinsvorsorge“ und blendet damit – ohne dies ausdrücklich zu thematisieren – die wichtige Verbindung des Rettungsdienstes zum Katastrophenschutz und den Feuerwehren von vorherein aus. Dabei ist zwar richtig, dass die Zugehörigkeit einer Materie zu einer dieser beiden Komplexe nicht zwangsläufig bedeutet, dassdie Länder gesetzgebungsbefugt sind. Auch im Bereich der Gefahrenabwehr sowie derDaseinsvorsorge gibt es Bundeskompetenzen. (…) Der Bundesgesetzgeber kann Regelungen zur Gefahrenabwehr und zur Ausgestaltung der Daseinsvorsorge erlassen, er kannes aber nur, wenn er dazu durch das Grundgesetz ausdrücklich ermächtigt wurde. (…)

Das vorliegende Gutachten vermag in seinen verfassungsrechtlichen Grundannahmennicht zu überzeugen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass der Bund sich in der Annahme einer weitreichenden Gesetzgebungskompetenz bestärkt sehen wird. Dem gilt essowohl seitens der Länder wie seitens des Deutschen Landkreistages entschieden entgegenzutreten.

Gutachten zur Notfallrettung II: Bewertung des NLT

Als unfair und Papier gewordenes Misstrauen gegenüber Ländern und Landtagen wertetder Niedersächsische Landkreistag (NLT) das Gutachten zur den Zuständigkeiten im Rettungsdienst. Es wurde von Prof. Udo Di Fabio im Auftrag einer privaten Stiftung erstelltund am 18. Juli 2024 in der Bundespressekonferenz präsentiert. Die wichtige Vernetzungdes Rettungsdienstes mit Feuerwehr und Katastrophenschutz werde darin bewusst ausblendet, stellte der NLT in einer kurz nach der Präsentation veröffentlichten Pressemitteilung fest. Das Einlösen des staatlichen Hilfeversprechens und des grundrechtlichen Schutzes sei als Teil der Gefahrenabwehr seit Geltung des Grundgesetzes Aufgabe der Länderund werde von diesen vollumfänglich wahrgenommen, so NLT-Geschäftsführer JoachimSchwind.

„Wir teilen die Ergebnisse des Gutachtens nicht, weil es interessengeleitet das Ziel hat,Länderzuständigkeiten auszuhebeln und Zentralisierungen da zu erreichen, wo mehr dennje ortsnah verantwortete Gefahrenabwehr geboten ist“, so Schwind weiter. Er betonte:„Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags begleitet die Entwicklung des Rettungsdienstes sehr intensiv und novelliert das Niedersächsische Rettungsdienstgesetzmehrfach im Jahr.“

Die zentrale Behauptung des Gutachters, die Länder würden verleitet, die Parameter desRettungsdienstes so zu verändern, dass von Länderseite haushaltspolitisch zugeordneteBudgets eingehalten werden können, sei schon deswegen unzutreffend, weil Kostenträgerdes Rettungsdienstes die Krankenkassen und nicht das Land seien und wohl auch bleibensollen, erläuterte Schwind. Er fasste zusammen: „Für die aktuellen Herausforderungen imRettungsdienst bringen grundsätzliche Debatten über eine Veränderung der Zuständigkeiten gar nichts. Der Bund ist nicht zur Qualitätssicherung bei Länderzuständigkeiten berufen. Wohin mehr Einfluss des Bundes führt, erleben wir bei der Krankenhausfinanzierung.“

Schutz von Einsatzkräften und Ehrenamtlichen: Zwei Gesetzentwürfe

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Personen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme vorgelegt. Danach soll bei der Strafzumessung künftig auch zu berücksichtigen sein, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Die Vorschrift des Strafgesetzbuches (StGB) über den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll zudem umeine weitere Begehungsalternative („hinterlistiger Überfall“) ergänzt werden.

Auch der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der strafrechtliche Schutzvon Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern verbessert werden soll. Unter anderem istdurch den Gesetzentwurf eine Ausweitung des bislang nur selektiven Schutzes von Verfassungsorganen vor nötigenden Einwirkungen auf die europäische und kommunaleEbene beabsichtigt. Es sollen subtilere Beeinflussungen unterhalb der Schwelle der gezielten Nötigung in den strafrechtlichen Schutz einbezogen werden, insbesondere um denSchutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern vor Einschüchterungsversuchen auszuweiten.

Beiden Gesetzesvorhaben liegt das Bestreben zugrunde, Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, einen weitergehenden strafrechtlichen Schutz zu gewähren und so Verrohungstendenzen in der Gesellschaft zu begegnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Insbesondere soll die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens geschütztwerden, da dort, wo für das Gemeinwohl tätige Personen Ziel von Aggressionen und Angriffen werden, stets zu befürchten sei, dass diese sich von solchen Tätigkeiten zurückziehen und auch andere Personen vor einem solchen Engagement zurückschrecken.

Spitzengespräch zu kommunaler Wärmeplanung und Leerstandsaktivierung

Ende Juni hat ein erneutes Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, in Berlin stattgefunden. Schwerpunkte waren die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, die Förderprogramme des Bauministeriums, der soziale Wohnungsbau und der „Blick nach Europa“.Der Deutsche Landkreistag (DLT) hatte darüber hinaus das Thema Leerstandsaktivierungin das Gespräch eingebracht.

Zu Einzelheiten teilt der DLT unter anderem mit: Die Ministerin erläuterte mit Blick auf dieWärmeplanung, dass mit dem vor der Beschlussfassung bestehenden Haushalt auch dieden Ländern in fünf Schritten zugesagte Beteiligung des Bundes an der Umsetzung derkommunalen Wärmeplanung in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro auf den Weg gebracht werde. Die kommunalen Vertreter verdeutlichten die praktischen Umsetzungsprobleme, fehlende personelle Ressourcen für eine flächendeckende Planung sowie einewachsende Erwartungshaltung der Bürger nicht nur eine Wärmeplanung vorzulegen, sondern auch in ein mögliches Wärmenetz zu investieren. Verdeutlicht wurde ebenfalls, dassZeitvorstellungen zur Umsetzung echter Wärmenetze bis 2035 nicht zu halten seien. (…)

In einem weiteren Tagesordnungspunkt erläuterte die Ministerin die bestehenden Förderprogramme ihres Hauses für bezahlbares und klimafreundliches Wohnen. Sie nahm dabei sowohl den sozialen Wohnungsbau und die diesbezügliche Wohnraumförderung, wie diegenerelle Unterstützung der Kommunen durch das Bauministerium durch einzelne Vorhaben für mehr sozialen Zusammenhalt, wie beispielsweise das Programm „BezahlbarerWohnraum für Jung und Alt“, das „Junge Wohnen“, den „Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit“, wie das gute und soziale Leben in Stadt und Land durch Förderprogramme wie „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) in den Blick.

Weiteres Gesprächsthema waren die Aktivitäten zur Leerstandsaktivierung. Hier hatte bereits im Oktober 2020 das Bündnis „Bezahlbarer Wohnraum“ ein Maßnahmenpaket füreine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive gestartet. Seither wurden verschiedeneMaßnahmen angestoßen. Der DLT hat diesbezüglich eine weitere Verstärkung der Aktivitäten ausdrücklich angemahnt und bereits mehrfach auf die Notwendigkeit der Ertüchtigung von Leerständen und die Umnutzung von Bestandsgebäuden hingewiesen. Dies hatDLT-Präsident Reinhard Sager in dem Gespräch mit der Ministerin erneut unterstrichen

EU I: Politische Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Ursula von der Leyen ist am 18. Juli 2024 vom EU-Parlament in Straßburg mit klarerMehrheit erneut zur Kommissionspräsidentin gewählt worden. Sie hat parallel zu ihrerRede vor den Parlamentariern ihre politischen Leitlinien für die nächste Legislatur 2024 bis2029 veröffentlicht. Der Deutsche Landkreistag informiert über die für die Landkreise relevanten Ankündigungen wie folgt (stark zusammengefasst in Auszügen):

  • Bürokratieabbau und Schutz von KMU: Von der Leyen betont zum Abbau von Bürokratielasten die erforderliche Vereinfachung, Konsolidierung und Kodifizierung bestehender Rechtsvorschriften.
  • Öffentliches Auftragswesen: Die Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträgewerde überarbeitet.
  • Kreislaufwirtschaft: Die Dekarbonisierung soll ein kontinuierlicher Übergang zu nachhaltigeren Produktions- und Verbrauchsmustern sein, um den Wert der Ressourcenlänger zu erhalten. Ein neuer Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft soll die Marktnachfragenach Sekundärrohstoffen fördern und einen Binnenmarkt für Abfälle schaffen, insbesondere im Hinblick auf kritische Rohstoffe.
  • Digitalisierung: Europa soll weltweit führend im Bereich der KI-Innovation werden, unterstützt durch eine neue Initiative für sogenannte „KI-Fabriken“ und eine Strategie zurAnwendung von KI. Der Zugang europäischer Unternehmen zu Daten soll gestärkt werden, im Rahmen einer Strategie für eine europäische Datenunion ein vereinfachter,klarer und kohärenter Rechtsrahmen für Unternehmen und Verwaltungen geschaffenwerden, damit Unternehmen Daten nahtlos und in großem Maßstab austauschen können.
  • Kohäsionspolitik: Der gerechte Übergang soll für alle Bürger gewährleistet werden,dazu sollen die Mittel, die für diese Ziele im Haushalt vorgesehen werden, erheblichaufgestockt werden. Zudem sollen die Ursachen des demographischen Wandelsadressiert werden. Die Kohäsionspolitik soll weiterhin in Partnerschaft mit kommunalenund regionalen Gebietskörperschaften umgesetzt werden.
  • Sozialpolitik: Die Präsidentin kündigt einen neuen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte an. Darin soll es um faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und faire Arbeitsplatzwechsel für Arbeitnehmer gehen, insbesondere durcheine bessere tarifvertragliche Abdeckung.
  • Wohnungsbau: Um die „Wohnungskrise“ zu bekämpfen, soll ein europäischer Plan fürerschwinglichen Wohnraum vorgelegt werden, auch eine gesamteuropäische Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum soll geschaffen werden.
  • Katastrophen- und Zivilschutz: Um die Katastrophenvorsorge zu stärken, sollen imRahmen des Katastrophenschutzverfahrens bessere Ressourcen und ein leichtererZugang zu aufgestockten europäischen Mitteln gewährleistet werden. Ziel sei ein europäischer Zivilschutzmechanismus. Zudem müsse die Klimaresilienz und -vorsorge gestärkt werden; dazu soll ein europäischer Plan zur Anpassung an den Klimawandelvorgelegt werden. Daneben soll die Wasserversorgungssicherheit in Europa gestärktwerden.

EU II: Vorschläge zur Stärkung der ländlichen Räume

Eine Vielzahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen(AdR) haben die weiteren EU-Institutionen aufgefordert, ländliche Räume verstärkt zu unterstützen. Auf Initiative der Mitglieder des Deutschen Landkreistages (DLT), Niedersachsens und Sachsens wurde ein gemeinsames Positionspapier versandt. Darin warnen dieInitiatoren vor einer Vernachlässigung der ländlichen Räume in der zukünftigen Kohäsions- und Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Entwicklung resilienter ländlicher Regionen müsse als eigenständiges Politikziel der EU erkennbar verankert und bei der Neugestaltung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ab 2028 mit entsprechenden Mitteln undInstrumenten ausgestattet werden. Dazu gehöre es, Investitionen in Infrastruktur, Daseinsvorsorge und eine breit aufgestellte Wirtschaft in ländlichen Gebieten zu unterstützen. Neben einer Reihe von Kernforderungen sind auch drei konkrete Optionen für eine möglicheAusgestaltung der Förderung enthalten.

Die im Papier enthaltenen Aspekte spiegeln die Beschlusslage des DLT und die Forderungen zur Zukunft der Kohäsionspolitik und der GAP wider. Mit Blick auf die dynamischenVerhandlungsprozesse auf europäischer Ebene können die enthaltenen Forderungendazu beitragen, Beratungen über die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitikund der Kohäsionspolitik schon zu einem frühen Zeitpunkt zu prägen und eine kohärentereBetrachtung aller für die ländlichen Räume relevanten Aspekte zu ermöglichen. Die Mitglieder des Deutschen Landkreistages (Landrat Thomas Habermann, Landkreis RhönGrabfeld), aus Sachsen (Staatsminister Thomas Schmidt) und Niedersachsen (Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier) haben vereinbart, auch über das Papier hinaus engzusammenarbeiten zu wollen.

EU III: EuGH-Vorabentscheidung zum Schutzstatus des Wolfs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über ein Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichts Tirol zum Schutz des Wolfs entschieden. Im Ausgangsverfahrengeht es um hatte die Entscheidung der Tiroler Landesregierung, einen Wolf, der rund 20Schafe gerissen haben soll, zum Abschuss freizugeben. Die Richter kommen zu dem Ergebnis, dass Ausnahmen vom strengen Schutzstatus nur unter Berücksichtigung desgünstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation auf lokaler, nationaler und gegebenenfalls auch grenzüberschreitender Ebene möglich sind. Zudem stellte der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2024 (Rechtssache C-601/22) klar, dass eine Ausnahmebei Vorliegen unmittelbarer und nachweisbarer Schäden möglich ist.

Das Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen auf den Wolfsschutz in Deutschland habenund mit Blick auf die ausbleibende Absenkung des Schutzstatus auf europäischer beziehungsweise internationaler Ebene die Anwendung der Vorgaben eher erschweren alsKlarheit zu bringen. Das Erfordernis einer grenzüberschreitenden Bewertung des Erhaltungszustandes und die detaillierte Prüfung von Alternativmaßnahmen dürfte die Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit und Angemessenheit von Maßnahmen weitererhöhen und die Planung und Umsetzung von Entnahmen in der Praxis erschweren.

Zuletzt hatten die Länder den Bund aufgefordert, den Vorschlag der EU-Kommission vonEnde 2023 zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes zu unterstützen. Mit Blick auf die laufenden Beratungen im Rat zeichnet sich weiterhin keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten für den Kommissionsvorschlag ab. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt daher weiterhin unklar.

Die Entscheidung zeigt, dass ohne Änderung des rechtlichen Rahmens ein regionales Bestandsmanagement des Wolfes nicht möglich sein wird. Zudem kann wohl konstatiert werden, dass die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit in ihrer Strenge in SachenWolf auf der Linie des EuGH liegt. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) wird sichdennoch weiterhin dafür einsetzen, zu einem regionalen Bestandsmanagement mit Oberund Untergrenze zu kommen.

Digitale Teilhabe älterer Menschen: Wettbewerb Kommunal.Digital.Genial

Kommunen können sich mit innovativen Projekten zur digitalen Teilhabe älterer Menschenbeim Kommunenwettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“ des DigitalPakt Alter bewerben.Vom Begegnungszentrum mit Computer- und Gaming-Ecke über die Smartphone-Schulungen der Nachbarschaftsinitiative bis zur barrierefreien App, die ältere Menschen regional miteinander verbindet: Gesucht sind Projekte und Initiativen, die den Nutzen von Digitalisierung insbesondere für ältere Menschen erlebbar machen und das Thema auf die politische Agenda setzen. Einsendeschluss ist am 31. Oktober 2024. Teilnahmeberechtigtsind kreisfreie Städte, Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden in Deutschland. Informationen zum Kommunenwettbewerb: www.digitalpakt-alter.de/wettbewerb.

Ausschreibung des Deutschen Fachkräftepreises 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt zum zweiten Mal denWettbewerb „Deutscher Fachkräftepreis“ aus. Ziel ist es, innovative und beispielhafte Ansätze aus der Praxis auszuzeichnen. Dabei geht es beispielsweise um neu gedachte Ausbildungen, zukunftssichernde Weiterbildungen, nachhaltige Arbeitsmarktintegration zugewanderter Fachkräfte, smarte Digitalansätze oder eine motivierende Arbeitskultur. Teilnehmen können Unternehmen, Institutionen und Netzwerke (Zusammenschlüsse von mindestens drei, zumeist regionalen Akteuren, die gemeinsam Projekte zur Fachkräftesicherungumsetzen. Das BMAS nennt hier beispielsweise Unternehmen, Arbeitsagenturen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften). Nähere Informationen und das Bewerbungsformularunter folgendem Link: https://fachkraeftepreis.bmas.de/834689.