NLT fordert Nachsteuerung bei Erstattung der Asylkosten – 55 Millionen Euro fehlen

Eine aktuelle Erhebung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) zu den Kosten im Bereich der Asylbewerber belegt ein Defizit von rund 55 Millionen Euro im Jahr 2016 bei den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover. NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, forderte daher nach einer Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes in Bad Zwischenahn am heutigen Mittwoch die Landesregierung auf, zeitnah in Gespräche über eine Deckung dieser Lücke einzutreten.

Die Kostenerhebung des NLT belegt eine Unterdeckung beim sogenannten pauschalen Kostenanteil für Verwaltung und Integration von rund 30 Millionen Euro. „Jedenfalls besteht hier der Bedarf, die Pauschale von 10.000 Euro um rund 400 Euro zu erhöhen, um die Landkreise zukünftig in die Lage zu versetzen, ihre Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zu finanzieren. Sollten sich auch die durchschnittlichen Kosten nach der Asylbewerberleistungsstatistik nach oben bewegt haben, wie wir erwarten, muss auch über einen nachträglichen Kostenausgleich für 2016 gesprochen werden“, so Reuter.

Weitere rund 25 Millionen Euro entfielen 2016 auf sogenannte Vorhaltekosten. Diese fallen für von Kommunen selbst hergestellten oder angemieteten Wohnraum an, der angesichts der hohen Flüchtlingszahlen bis März 2016 langfristig gesichert werden musste. NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer hierzu: „Wegen der unterschiedlichen Situation auf dem Wohnungsmarkt in den einzelnen Landkreisen und der Region Hannover besteht hier Bedarf für individuelle Lösungen. Das Land ist gefordert, wie beispielsweise in Schleswig-Holstein, diese Kosten individuell zu übernehmen. Es ist jedenfalls nicht akzeptabel, die Kommunen auf diesen Kosten für die Erfüllung einer staatlichen Aufgabe sitzen zu lassen.“

Zum Hintergrund:

Das Land ist verpflichtet, die den Kommunen gewährte Pauschale von 10.000 Euro je Flüchtling für das Jahr 2016 anhand aktueller Daten zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Dies bezieht sich aber nur auf den Anteil von 8.500 Euro, die sich innerhalb der Asylbewerberleistungsstatistik abbilden lassen. Die amtliche Statistik für 2016 liegt noch nicht vor. Davon umfasst sind die Kosten für den Lebensunterhalt und die Unterkunft sowie die Gesundheitsversorgung und besondere z. B. behinderungsbedingte Leistungen. Nicht der automatischen Fortschreibung anhand der tatsächlichen Entwicklung unterliegt ein pauschaler Kostenanteil für Integrations- und Vorhaltekosten sowie Verwaltungsaufwand, der im Herbst 2015 zunächst auf 1.500 Euro geschätzt wurde. Die aktuelle Kostenerhebung des NLT zeigt, dass dieser Wert bislang zu gering berechnet ist.