NLT-Aktuell – Ausgabe 06

Windenergie I: Regionale Teilflächenziele beim Ausbau vorgestellt 

Für den Ausbau der Windenergie in Niedersachsen wurde der Entwurf einer Flächenbedarfsberechnung für die regionalen Teilflächenziele vorgestellt. Diese liegen für die Landkreise zwischen 0,09 Prozent (Landkreis Schaumburg) und 4,89 Prozent (Landkreis Rotenburg (Wümme)) der jeweiligen Kreisfläche. Die Zahlen präsentierte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) am 6. Februar 2023 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), dem Frauenhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik sowie der Bosch & Partner GmbH. 

Das Land kündigte an, die Rohdaten zu den von den Gutachtern berechneten Flächenpotenzialen den Landkreisen im Laufe dieser Woche zur Verfügung zu stellen, damit diese auf Plausibilität sowie etwaige Fehler überprüft werden können. Zudem griff das Land die Initiative des NLT auf und wird am 20. Februar 2023 eine weitere Besprechung mit den Landkreisen zur Validierung dieser Zahlen durchzuführen. Eine Einladung erfolgt zeitnah durch das Land. 

Ferner sagte das Land zu, die wesentlichen gesetzlichen Änderungen in einem Artikelgesetz mit drei Komponenten (Niedersächsisches Wind-an-Land-Gesetz, Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes, Gesetz zur Finanziellen Wertschöpfungsbeteiligung der Kommunen) im Rahmen eines „normalen Gesetzgebungsverfahrens“ (mit zwei Anhörungen) durchzuführen. Umweltminister Meyer gab als Ziel an, dass das Gesetz noch im Jahr 2023 verabschiedet werden soll. Das ML sagte Planerleichterungen bei der Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme zu (z. B. Wahlrecht, auch Teilpläne zur Windenergie erlassen zu können sowie Möglichkeiten zur Verkürzung von Beteiligungsfristen und stärkerer Digitalisierung der Verfahren). Im Gegenzug dazu sollen für die Anpassung von Regionalen Raumordnungsprogrammen aber auch neue Maximalfristen aufgenommen werden (z.B. nach Veröffentlichung des Landes-Raumordnungsprogrammes). Umweltminister Meyer sagte ausdrücklich auch eine stärkere Unterstützung durch das Land bei der Umsetzung des Gesetzes zu. Hierzu sollen insbesondere der Aufbau einer Task Force Energiewende sowie der Ausbau der Servicestelle Windenergie im MU erfolgen. 

Windenergie II: Landkreise fordern valide Zahlen und Kompetenzzentrum 

Die regionalen Teilflächenziele für den Ausbau der Windenergie in Niedersachsen sind im Entwurf vorgestellt. „Endlich wird das Land konkreter! Die Landkreise stehen bereit, den Ausbau der Windenergie voranzubringen. Dafür brauchen wir aber eine schnelle Validierung der heute vorgestellten Zahlen und die gebündelte Unterstützung des Landes“, sagte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy (Landkreis Friesland), im Anschluss an die Vorstellung der Zahlen durch Umweltminister Meyer. 

Mit ihren ehrgeizigen Ausbauzielen und der Taskforce Energiewende wecke die Landesregierung hohe Erwartungen. „Die Zahlen müssen nun mit unseren Fachleuten geprüft werden. Die regionalen Teilflächenziele werfen noch viele Fragen auf“, führte Ambrosy aus. Beispielsweise seien Flächen, die durch militärische Vorgaben nicht für Windenergie nutzbar seien, nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Diese Unklarheiten müsse das Land mit den Regionalplanungsträgern zeitnah besprechen. 

Neben validen Zahlen sei die gebündelte fachliche Unterstützung des Landes für die Planungs- und Genehmigungsbehörden entscheidend. „Wir brauchen ein Kompetenzzentrum“, ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. „Experten und Entscheider aus Umwelt-, Wirtschafts- und Agrarministerium müssen den Kommunen schnell und verbindlich Auskunft geben. Dazu bedarf es krisenstabsähnlicher Arbeitsweisen, in dem die Profis aus den Häusern den Landkreisen abgestimmte Antworten liefern. Energiewende gelingt nur, wenn landes-, bundes- und europaweite Fragen nicht als Probleme vor Ort abgeladen, sondern vom Land schnell und verlässlich gelöst werden“, so Hubert Meyer. 

Gutachten des Sachverständigenrates zur Resilienz im Gesundheitswesen 

Der Sachverständigenrat zu Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat sein Gutachten 2023 mit dem Titel „Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen“ veröffentlicht. Es hat einen Umfang von mehr als 600 Seiten. Der Deutsche Landkreistag (DLT) teilte hierzu mit: 

Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, hat der vom Bundesgesundheitsministerium berufene Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche wie den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), die Akutversorgung und die Langzeitpflege beleuchtet. 

Für das Kapitel zum ÖGD hat der SVR auch den ersten Bericht des Beirates Pakt ÖGD herangezogen und sich den Empfehlungen des Berichts angeschlossen. Im Gutachten werden zudem konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements untersucht. Im letzten Teil des Gutachtens werden diese Empfehlungen exemplarisch auf die absehbaren Herausforderungen des Gesundheitssystems durch Hitze und weitere Pandemien angewandt.  

Da krisenhafte Herausforderungen in ihrer Art nicht vorhersagbar sind, zeitgleich oder gehäuft auftreten können und oft viele Lebensbereiche gleichzeitig betreffen, empfiehlt der SVR einen All-Gefahren-Ansatz („all hazards“). Im Hinblick darauf, dass Gesundheit von vielen anderen Lebens- und damit Politikbereichen – etwa Umwelt, Arbeit, Wohnungs- und Städtebau, Verkehr, Wirtschaft und Bildung – beeinflusst wird, fordert er darüber hinaus, das übergreifende Prinzip Gesundheit in allen Politikbereichen („Health in All Policies“) zu stärken. 

Wie bereits im Gutachten 2021 „Digitalisierung für Gesundheit“ beschrieben, zeigt sich auch im Hinblick auf die angestrebte Krisenfestigkeit die Bedeutung von Gesundheitsdaten und der Digitalisierung im Gesundheitswesen für bessere Koordinierung, Forschung und Versorgung. Vorschläge und Empfehlungen des SVR wurden bereits in gesundheitspolitischen Diskussionen aufgegriffen.  

DLT-Veranstaltung zur Bewältigung multipler Krisen

Der Deutsche Landkreistag hatte für den 23. Januar 2023 zu einer Veranstaltung über aktuelle Herausforderungen im Katastrophenschutz eingeladen. Die mit über 80 Teilnehmenden ausgebuchte Tagung hat deutlich gemacht, zu welchen Leistungen die Landkreise im Management auch sich überlappender Krisen in enger Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen in der Lage sind. Herausgearbeitet wurde ferner, dass die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit ausgebaut werden muss, es aber keinen Anlass für eine umfassende Verlagerung von Aufgaben auf den Bund gibt. 

Klargeworden ist, dass die Ressourcenausstattung im Katastrophen- wie auch im Zivilschutz deutlich verbessert werden muss. Dies gilt umso mehr, als die Bundeswehr angesichts ihrer durch den Krieg in der Ukraine wieder deutlicher ins Bewusstsein getretener Kernaufgaben in Zukunft nicht mehr im gleichen Maße im Wege der Amtshilfe zu Unterstützungsleistungen bereitstehen könnte, wie das in der jüngeren Vergangenheit – etwa während der Corona-Krise oder im Ahrtal – der Fall war. 

Klimaschutz: Veranstaltung zu Klimapartnerschaften  

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veranstaltet am 14. März 2023 den Fachtag „Neue Partnerschaften für den Klimaschutz – Chancen für Religionsgemeinschaften und Kommunen in ländlichen Räumen“. Ziel der Veranstaltung ist es, Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Kommunen, Religionsgemeinschaften und weiteren Organisationen vor Ort aufzuzeigen, um gemeinsam die Transformation hin zu mehr Klimaschutz zu bewältigen. Dazu werden u.a. gute Beispiele für Partnerschaften aus der kreislichen und gemeindlichen Praxis vorgestellt. 

Die Veranstaltung findet von 11 bis 16:30 Uhr im Umweltforum in Berlin statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist möglich bis zum 2. März 2023 online unter https://ktmlandingpage.bmel.de/fachtag-neue-partnerschaften-fuer-den-klimaschutz/registrierung

Baurecht: Positionspapier zum Nachhaltigen Bauen 

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat ein Positionspapier zum Nachhaltigen Bauen veröffentlicht. Darin werden die Anforderungen an ein nachhaltiges Bauen aus Sicht der Landkreise unter ökologischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Aspekten dargestellt. Anknüpfend an die im Positionspapier aufgezeigten Themen nimmt die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages Beiträge zu guten Beispielen aus den Landkreisen entgegen. 

Das Papier geht auf folgende Themenfelder ein: 

  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch nachhaltige Raumentwicklung, 
  • Verwendung von emissionsarmen und nachnutzbaren Bauprodukten, 
  • Erleichterung der Ertüchtigung von Leerstand und Umnutzung von Bestandsgebäuden, 
  • Förderung von energieeffizienten Gebäuden, 
  • Ermöglichung eines gesunden und bezahlbaren Lebens in den Dörfern, 
  • langfristige finanzielle Planung. 

Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliches Dokumentenwesen 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens sowie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften an den Deutschen Landkreistag übermittelt. Die Entwürfe sehen u.a. Regelungen für die Einführung eines Direktversandes von Dokumenten und Änderungen bei der Ausgabe von Aufenthaltstiteln in der Form von Klebeetiketten vor. 

Für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) soll ein Expressverfahren eingeführt werden. Darüber hinaus sind ergänzende Regelungen im Hinblick auf die ab dem 1. Januar 2025 verpflichtende elektronische Übermittlung von Lichtbildern vorgesehen. 

Markterkundungsverfahren für den geförderten Mobilfunkausbau 

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) startet weitere Markterkundungsverfahren (1. Tranche 2023). Zu den Einzelheiten informiert der Deutsche Landkreistag: 

„Eine Übersicht zu den Verfahren der aktuellen Tranche wird über die Homepage der MIG (https://netzda-mig.de/mobilfunkausbau/markterkundungsverfahren) verfügbar gemacht. Die Markterkundungsverfahren der aktuellen Tranche enden am 31. März 2023. Die Gesamtzahl der Gebiete, für die Markterkundungsverfahren durchgeführt werden bzw. wurden, erhöht sich damit auf 1.574.“ 

In Niedersachsen finden neue Verfahren in den Landkreisen Celle, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Helmstedt, Hildesheim, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg/Weser, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Wolfenbüttel sowie der Region Hannover statt. 

Gespräch mit dem Bund zu Flüchtlingsfragen 

Die Unterbringung und Betreuung von Vertriebenen aus der Ukraine sowie von Flüchtlingen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien und der Türkei führt immer mehr dazu, dass die Belastungsgrenze in vielen Landkreisen erreicht oder bereits überschritten ist. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das gegenüber der Bundesregierung mehrfach – schriftlich, mündlich und medial – deutlich gemacht. 

Das DLT-Präsidium hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 die Dringlichkeit der Situation erneut bekräftigt und darum gebeten, möglichst zeitnah ein Spitzengespräch mit dem Bundeskanzler zu initiieren. Neben der Unterbringung müssen auch die Integration und die Finanzierung sowie eine bessere Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union angesprochen werden. Der DLT hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund noch einmal mit einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Eine Antwort des Bundeskanzlers steht nach wie vor aus. Vielmehr hat nun Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ vom 5. Februar 2023 erklärt, zu einem Gespräch einzuladen. 

Mit Schreiben vom 8. Februar 2023 ist dem DLT mittlerweile die Einladung für das angekündigte Gespräch mit Innenministerin Faeser zugegangen. In dem für den 16. Februar 2023 anberaumten Format soll ein Austausch über die aktuelle Migrationslage und die mit ihr verbundenen Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten in der Flüchtlingsunterbringung stattfinden. Daran werden auch die Länder mit jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter auf Ebene der Ministerinnen/Minister teilnehmen. Um die Herausforderungen insbesondere in der Unterbringung der Vertriebenen zu adressieren, ist ebenfalls die Einbindung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in die Gespräche geplant.