Kommunale Spitzenverbände begrüßen Amtszeitverlängerung für Hauptverwaltungsbeamte

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Entscheidung der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verlängerung der Amtszeiten für die Hauptverwaltungsbeamten der niedersächsischen Kommunen auf acht Jahre. Gleichzeitig weisen sie Kritik an dieser Entscheidung als ungerechtfertigt zurück.

„Die beabsichtigte Neuregelung stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Die Hauptverwaltungsbeamten erhalten die Chance, ihre strategischen Ziele in einem realistischen Zeitrahmen umsetzen zu können. Gleichzeitig sorgen die getrennten Wahlen künftig dafür, dass das kommunale Ehrenamt mit der ihm gebührenden Bedeutung wahrgenommen und der Wahlkampf nicht durch die Kandidaturen um das Bürgermeister- oder Landratsamt dominiert wird. Wir danken den Koalitionsfraktionen des Landtages und Innenministerin Daniela Behrens ausdrücklich für die Zusage, dieses wichtige Reformvorhaben nun zügig umzusetzen. Das gibt Planungssicherheit für die Kommunalwahlen 2026,“ erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland.

„Lob, Respekt und Anerkennung für die Entscheidung, HVB-Amtszeiten von künftig acht Jah-ren vorzusehen: eine richtige und wichtige Entscheidung! Für die kommunale Ebene bedeutet dieser Schritt Rechts- und Planungssicherheit“, ergänzt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Auch die Bürgerräte auf Landesebene begrüßen wir und hoffen augenzwinkernd, dass immer viele überzeugte Kommunalos ausgelost und in die Beratungen eingebunden werden.“

NSGB-Präsident Dr. Marco Trips ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass unsere langjährige Forderung nach einer Rückkehr zu der achtjährigen Amtszeit endlich umgesetzt wird. Damit gewinnt das Spitzenamt in den niedersächsischen Kommunen an Attraktivität. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf kurzfristig vorgelegt und nicht mit weiteren Vorschlägen zur Reform des Kommunalverfassungsrechts verknüpft wird. Alle Kandidatinnen und Kandidaten wissen jetzt endlich, dass sie sich auf eine achtjährige Amtszeit einstellen können.“