Kostenerstattung für Wohngeld-Plus muss fair geregelt werden

Mehr als 35 Millionen Euro Verwaltungskosten pro Jahr verursacht das seit 2023 geltende sogenannte Wohngeld-Plus bei den niedersächsischen Kommunen. Sie setzen im Auftrag des Landes die vom Bund beschlossene Reform der Wohnkostenzuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen um. Das Landeskabinett hat am 6. August 2024 eine förmliche Zuständigkeitsregelung im Entwurf beschlossen, ohne dass die Finanzierung der Verwaltungskosten der Kommunen einvernehmlich geklärt ist.

„Wir müssen darauf bestehen, dass das Land den gesamten zusätzlichen Verwaltungsaufwand der Kommunen durch die Reform des Bundes vollständig erstattet. Das Ziel des neuen Wohngeld-Plus konnte erreicht werden: Viele einkommensschwache Haushalte wurden bei den stark gestiegenen Energie- und Wohnkosten unterstützt. Der Härtefallfonds des Landes wurde daher nicht gebraucht, sodass das Land Einsparungen an dieser Stelle hat“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy, anlässlich der Kabinettsentscheidung vom Dienstag.

Die Kommunen haben eine präzise Übersicht über den Aufwand zur Umsetzung der Wohngeld-Reform, erläutert Ambrosy. Bis Ende 2023 mussten durch die Reform mehr als 400 Stellen bei den 183 Wohngeldbehörden besetzt werden. Angekündigt seien im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt 2025 aber nur teilweise Erstattungen. „Bund und Land belasten die Kommunen mit immer mehr Aufgaben, ohne sie ausreichend auszustatten. Wir erwarten, dass die Landesregierung die nachgewiesenen Kosten der Kommunen ab 2023 vollständig ohne jedes Wenn und Aber erstattet“, so Ambrosy.