Krankenhausreform: Kommunen und NKG nehmen Land in die Pflicht

Keine Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bundes ohne Nachbesserung

Hannover, 24. September 2024 – Die niedersächsischen Kommunen und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) fordern die Landesregierung auf, dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes für die Krankenhausreform im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. „Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung und geordnete Transformation der Krankenhauslandschaft sind bisher nicht gewährleistet. Sollte das Land Niedersachsen der Krankenhausreform zustimmen, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind, muss es die Verantwortung für die Folgen übernehmen. Das bedeutet, die aufgelaufenen Defizite der Krankenhäuser auszugleichen“, erklärten der Vorstandsvorsitzende der NKG, Rainer Rempe, und der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, für die kommunalen Spitzenverbände.

Anlass für die gemeinsame Positionierung von Kommunen und Krankenhausgesellschaft ist die aktuelle Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). In seiner Gegenäußerung lässt der Bund in den wesentlichen Punkten keine Bereitschaft erkennen, auf die Forderungen Niedersachsens im Einklang mit allen anderen Bundesländern einzugehen. Insbesondere fehlt nach wie vor ein längst überfälliger und bereits versprochener Inflationsausgleich. Kommunale, freigemeinnützige und private Krankenhäuser werden mit ihren massiven Betriebskostendefiziten weiter vom Bund im Stich gelassen. Ohne Anhebung der Vergütungen bleibt somit unklar, wie die Existenz bedarfsnotwendiger Krankenhäuser abgesichert werden kann, bis die Reform in ein paar Jahren ihre Wirkung entfaltet.

„Anders als vom Bundesgesundheitsminister behauptet, wird es keine fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung geben. Wenn sich nichts ändert, werden die Defizite der Vergangenheit jedes Jahr aufs Neue fortgeschrieben. Zudem gibt es anstelle einer vom Bund lange versprochenen Auswirkungsanalyse bislang nur rudimentäre Planungstools, sodass die gesamte Reform ein Blindflug bleiben wird“, stellte Rempe für die NKG fest.

„Allein 2023 haben die Landkreise und kreisfreien Städte ausweislich der Jahresabschlüsse 586 Millionen Euro zur Stützung ihrer Kliniken aufwenden müssen. Diese immense Summe für eine Aufgabe, die eigentlich durch die Krankenkassen bezahlt werden müsste, gefährdet die kommunale Selbstverwaltung. Kitas, Schulen und Straßen bleiben auf der Strecke, weil Herr Lauterbach seinen Pflichten zur Regelung dieser Aufgabe nicht nachkommt. Das können und werden die kreisfreien Städte und Landkreise nicht akzeptieren. Es geht auch nicht an, dass die kreisangehörigen Gemeinden und Städte das Versagen des Bundesgesundheitsministers über die Kreisumlage mitfinanzieren müssen“, kritisieren der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Jan Arning, der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips und Hubert Meyer für den NLT gemeinsam. „Wenn das Land diesem verfassungswidrigen Verschiebebahnhof der finanziellen Lasten im Bundesrat nicht Einhalt gebietet, erwarten wir, dass es auf Dauer wenigstens die Hälfte der auflaufenden Defizite der Betriebskosten der Kliniken übernimmt,“ stellten die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände des Landes Niedersachsen übereinstimmend fest.

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