NLT-Aktuell – Ausgabe 23

Intensiver Austausch der Kommunen mit dem Bundeskanzler 

Erstmals seit dem 1. April 2022 gab es wieder ein mehrstündiges Gespräch zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene. Es fand unter Beteiligung von Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und Staatsminister Carsten Schneider am Nachmittag des 7. Juli 2023 statt, und damit unmittelbar vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause und zwei Tage nach Verabschiedung des Bundeshaushalts im Bundeskabinett sowie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtverabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes. Im Mittelpunkt standen neben einer Einführung des Bundeskanzlers zu einem breiten Themenspektrum die Themen Altschulden und Krankenhausfinanzierung sowie Flüchtlingsfragen. Der Bundeskanzler machte insbesondere bei der Krankenhausfinanzierung und den Flüchtlingsfragen deutlich, dass mit weiteren Bundesmitteln nicht zu rechnen sei. Im Einzelnen informiert der Deutsche Landkreistag u.a. wie folgt: 

Eingangs gab der Bundeskanzler einen mit Handlungserwartungen verbundenen Lagebericht zur Energieversorgung, zur Planungsbeschleunigung, zum Digitalisierungsschub, zur Wärmeplanung und Fernwärmeversorgung, zur Entwicklung des Wohnungsbaus, zur Zuwanderung von Fachkräften, zur Digitalisierung der Ausländerbehörden und zur Verkürzung von Asylverfahren einschließlich der sich anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ab. 

Der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT) Reinhard Sager erwiderte für die kommunalen Spitzenverbände: Er stellte das Ziel, mit dem Bundeshaushalt 2024 die Schuldenbremse einzuhalten, nicht in Frage und unterstützte insoweit den Bundeskanzler. Dies erfordere nach der Zeitenwende-Rede des Bundeskanzlers vom 27. Februar 2022 eine Neupriorisierung bisher wahrgenommener Aufgaben und grundsätzlich ein Abstandnehmen von kostenträchtigen neuen Vorhaben, wozu er insbesondere auch die Kindergrundsicherung zählte. Die Notwendigkeit, Ausgaben einzusparen und Prioritäten neu zu setzen, beträfe alle Ebenen. Die Einsparungen dürften daher nicht dadurch erzielt werden, dass Lasten auf andere Ebenen (also Länder und Kommunen) verlagert würden. In diesem Zusammenhang machte Sager auch deutlich, dass aktuelle Pläne abzulehnen seien, allein aus Gründen des Ausgleichs des Bundeshaushalts für die Betreuung arbeitsloser Jugendlicher 900 Millionen Euro vom aus dem Bundeshaushalt steuerfinanzierten SGB II in die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung und damit zur Bundesagentur für Arbeit zu verschieben. Dabei werde nicht berücksichtigt, welche massiven negativen Folgen das für die jungen Menschen (schlechtere Betreuung, Leistung aus zwei Händen) und auch für die Behörden (doppelter Aufwand) habe. 

Auch kritisierte Sager einen Rückzug des Bundes aus bestehenden Mischfinanzierungen, durch den die Kommunen nach erfolgten Anschubfinanzierungen des Bundes zur Durchsetzung vom Bund gesetzter Standards mit den verbleibenden Dauerbelastungen alleingelassen würden. Als Beispiele nannte er die Kindertagesbetreuung, die Ganztagsschulbetreuung, den Digitalpakt, den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst und die finanzielle Absicherung des zuvor von Scholz hochgelobten Deutschlandtickets. Auch stellte er sich gemeinsam mit DStGB-Präsident Dr. Uwe Brandl Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur mit erheblichen Fernwirkungen für die Co-Finanzierung der Länder und private Investitionen entgegen. 

DLT-Präsident Sager leitete dann sehr nachdrücklich auf das Thema Krankenhausfinanzierung über, das derzeit gegenüber der aktuell erörterten Strukturreform vorrangig sei. Hintergrund sei die fehlende Refinanzierung der massiven Kostensteigerungen durch die Inflation und Personalkostensteigerungen. Flächendeckend hätten sehr viele Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft massive Liquiditätsprobleme, was die Gefahr drohender Überschuldung hervorrufe. Hier drohe ein Flächenbrand. Die kommunalen Träger würden mit Unterstützungsleistungen in erheblicher Millionenhöhe weitestgehend massiv überfordert. Auch private und frei-gemeinnützige Träger wendeten sich zunehmend und mit Unterstützung der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit der Forderung nach finanzieller Unterstützung an die Kreise und kreisfreien Städte wegen deren Sicherstellungsauftrags. Hier sei der Bund zum umgehenden Handeln durch Bereitstellung weiterer Mittel unmittelbar für den laufenden Betrieb als Inflationsausgleich gefordert. Die Kurzantwort des Bundeskanzlers bestand aus den vier Worten: „Das wird er nicht.“ Neue Mittel werde es nur durch eine Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung geben. 

Die Diskussion zur Flüchtlingsfinanzierung war – auch unter Einbeziehung von Kanzleramtsminister Schmidt – sehr intensiv und detailreich: Von kommunaler Seite wurde die Argumentation des Bundes nicht akzeptiert, die 2020 erfolgte Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung um 25 Prozentpunkte in einen Sachzusammenhang mit der Flüchtlingsfinanzierung zu stellen. Einen solchen Sachzusammenhang gibt es nicht! 2020 ging es um die dauerhafte strukturelle Stärkung der Kommunalfinanzen mit der Alternative: Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung um 25 Prozentpunkte oder hälftige Altschuldenübernahme durch den Bund. Die Entscheidung sei seinerzeit klar zugunsten der Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung einschließlich einer diesbezüglichen Grundgesetzänderung ausgegangen. Dass es auch hier nicht einfach werden wird, zu Verbesserungen zu kommen, wird in der Frage des Bundeskanzlers deutlich: „Wem nehme ich das Geld weg, um es anderen zu geben?“ 

Positionspapier des DLT zur Begrenzung und Steuerung der Fluchtmigration 

Im Vorfeld des am 7. Juli 2023 stattgefundenen Austausches der kommunalen Spitzenverbände mit dem Bundeskanzler hat der Deutsche Landkreistag (DLT) ein aktuelles Forderungspapier zur Begrenzung und Steuerung der Fluchtmigration vorgelegt. Zu den weiteren Einzelheiten hat der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert: 

Das Papier beschreibt einleitend die aktuelle Situation der Zuwanderung mit mehr als 125.000 zugewanderten Personen aus Afghanistan, Syrien und der Türkei allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres und den mittlerweile erschöpften Kapazitäten im Bereich der Unterbringung und Versorgung mit Kinderbetreuungs- und Schulplätzen, unter denen eine gelingende Integration nicht möglich ist. 

Angesichts dessen fordert der DLT Maßnahmen zur Begrenzung und Steuerung der Fluchtmigration wie beispielsweise einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen und die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates vom 9. Juni 2023. Gefordert wird zudem eine Überprüfung des subsidiären Schutzes als Aufenthaltstitel sowie eine Harmonisierung der Sozialleistungen für Flüchtlinge auf europäischer Ebene. Ferner wird die Beendigung der Aufnahme im Rahmen freiwilliger Programme des Bundes ebenso thematisiert wie die seit langem bekannten Forderungen zur finanziellen Entlastung der Landkreise, insbesondere die auf Dauer angelegte vollständige Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft durch den Bund. 

EU-Asylagentur veröffentlicht Jahresbericht über die Asylsituation in der EU 

Die EU-Asylagentur (EUAA) hat ihren Jahresbericht über die Asylsituation für das Jahr 2022 veröffentlicht. In 2022 erreichten Europa insgesamt fünf Millionen Schutzsuchende. Darunter befanden sich etwa vier Millionen Vertriebene aus der Ukraine. 

Die Zahl der Asylanträge in den EU+-Ländern stieg um 53 Prozent auf fast eine Million an. Die wichtigsten Herkunftsländer sind wie in den Jahren 2015 und 2016 Syrien und Afghanistan, daneben aber ein breiteres Spektrum an Herkunftsländern, darunter die Türkei, Venezuela und Kolumbien. Darauf stützt der Deutsche Landkreistag die Forderung nach einer Ausweitung der Liste der sicheren Herkunfts- bzw. Drittstaaten und deren Harmonisierung auf europäischer Ebene. 

Bund-Länder-Einigung auf Eckpunkte der Krankenhausreform 

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich am 10. Juli 2023 auf Eckpunkte der geplanten Krankenhausreform geeinigt. Bayern hat dagegen gestimmt, Schleswig-Holstein hat sich enthalten. Das Inkrafttreten ist weiterhin für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Über den Sommer 2023 wollen Bund und Länder gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeiten. 

Der aktuelle Finanzbedarf der Krankenhäuser wird im Papier zwar erwähnt. Es heißt dort: „Im Laufe der Beratungen wird ebenfalls geprüft, ob weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung auch in Bezug auf Tarif- und Inflationsentwicklung der Krankenhäuser außerhalb des Bundeshaushalts notwendig sind.“ Damit, wie auch bereits im Gespräch mit dem Bundeskanzler, wird diese aktuelle Forderung einer wenn überhaupt späteren Prüfung überlassen und zugleich auch deutlich gemacht, dass eine Lösung nur außerhalb des Bundeshaushalts denkbar sei, also eine Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung. 

Nach einer ersten groben Durchsicht des Eckpunktepapiers ist die Einschätzung, dass sind die maßgeblichen offenen Fragestellungen weitgehend vertagt wurden. Die Reform soll budgetneutral umgesetzt werden, zusätzliche Finanzmittel zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Krankenhäuser angesichts der drastisch gestiegenen Personal-, Energie- und Sachkosten sind nicht erkennbar. 

Vor diesem Hintergrund hat sich der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Hubert Meyer auf eine NDR-Anfrage wie folgt geäußert: „Mit großer Sorge sieht der Niedersächsische Landkreistag die Einigung zwischen Bund und Ländern zu Eckpunkten der Krankenhausreform. Die Länder akzeptieren das Reformkonzept des Bundes, obwohl die unstreitig notwendigen Soforthilfen nicht zur Verfügung stehen. Trotz existentieller Nöte vieler Krankenhäuser legt der Bund eine leere Schatulle auf den Tisch, stattdessen kündigt der Minister das Sterben weiterer Kliniken an. Unter der aktuellen Unterfinanzierung leiden auch große und leistungsfähige Krankenhäuser. Es ist unverständlich und unverantwortlich, dass die Länder das akzeptieren. Wir erwarten nunmehr, dass das Land Niedersachsen für die monatlich weiter auflaufenden Defizite eintritt. Auch im Übrigen bleiben die Eckpunkte in vielen Fällen vage und werfen eher Fragen auf, als Antworten zu liefern.“  

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NJABG) sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (Nds. AGWVG) nebst Begründung und die Gesetzesfolgeabschätzung zur Stellungnahme übersandt. 

Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf in ihrer Sitzung am 3. Juli 2023 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Änderungen des NDSG (Artikel 4) und des Nds. AGWVG (Artikel 5) waren bereits Anfang 2022 Gegenstand einer Verbandsbeteiligung. Der damalige Gesetzentwurf wurde in der vergangenen Wahlperiode jedoch aus Zeitgründen nicht mehr in den Landtag eingebracht. Die Änderungen werden mit diesem Gesetzentwurf erneut aufgegriffen. Insbesondere aufgrund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Normprüfung (§ 40 GGO) haben sich im Wesentlichen rechtsförmliche Anpassungen der Änderungsbefehle ergeben. 

Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Paktes für den ÖGD

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Verbandsanhörung Gelegenheit gegeben, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und des Niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst Stellung zu nehmen. Zum Hintergrund hat das MS insbesondere Folgendes mitgeteilt: 

Die Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes dient der Umsetzung der inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es wird insbesondere ein Richtervorbehalt für Fixierungen eingeführt und eine konkrete Regelung zur Eins-zu-eins-Betreuung festgeschrieben. 

Die gesetzliche Änderung des § 18 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist erforderlich, da zunehmend Menschen mit psychischen Erkrankungen nach § 18 NPsychKG in Kliniken verbracht werden, ohne dass sie zuvor ärztlich gesehen wurden. Diese Praxis ist rechtswidrig. Ursache der geschilderten Praxis ist unter anderem ein Mangel an Ärztinnen oder Ärzten mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie. 

Das Niedersächsische Gesetz zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst setzt die Verteilung und Verwendung der auf Niedersachsen entfallenden Mittel aus dem mit dem Bund geschlossenen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Niedersachsen um. Auf Initiative der Länder haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Besetzung der weiteren Stellen in den Jahren 2022 und 2023 mit jeweils 30 Prozent (jeweils 101 Stellen) und in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils 20 Prozent (jeweils 67 Stellen) gestaffelt wird. Im Hinblick auf die bestehende Arbeitsmarksituation mit Fachkräftemangel auch im öffentlichen Gesundheitsdienst bedeutet die nunmehr mögliche Staffelung eine erhebliche Entzerrung und Erleichterung insbesondere für die niedersächsischen Kommunen. 

Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) übermittelt. Mit dem Entwurf sollen Regelungen, die aus Anlass der COVID-19-Pandemie durch das Planungssicherstellungsgesetz eingeführt wurden, in das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes überführt und damit verstetigt werden. 

Ferner sollen weitere Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes für schriftformbedürftige Erklärungen gegenüber und von Behörden geschaffen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Länder die für das VwVfG des Bundes vorgeschlagenen Regelungen übernehmen werden. 

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren verkündet 

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 7. Juli 2023 in weiten Teilen in Kraft. Neben Fragestellungen der Digitalisierung regelt das Gesetz mit der Neufassung des § 246c BauGB u.a. auch Abweichungen beim Wiederaufbau im Katastrophenfall, eine erneute Ausweitung der TeilPrivilegierung für die Solarenergienutzung (§ 35 Abs. 1 Nr. 9-neu – Agri-PV in räumlichfunktionalem Zusammenhang mit einem Betrieb) sowie die Verlängerung der Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte.  

Referentenentwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt. In diesem Artikelgesetz wird in Artikel 1 ein Cannabisanbaugesetz neu geregelt. Und Artikel 2 enthält das Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinisch und medizinisch wissenschaftlichen Zwecken. In den Artikeln 3 bis 12 werden u.a. das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Bundeszentralregistergesetz und das Strafgesetzbuch geändert. 

Insbesondere in Artikel 1 – Cannabisanbaugesetz – werden erforderliche Erlaubnisse sowie Überwachungsmaßnahmen geregelt. Diese können und dürften auf landesrechtlicher Grundlage auch auf die Landkreise, beispielsweise die Gesundheitsämter, übertragen werden. 

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Landkreistages (DLT) hatte folgenden Beschluss gefasst: Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Landkreistages nimmt die Vorschläge der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis zur Kenntnis. Der DLT wird in Diskussionen die Sichtweise zur Cannabislegalisierung insbesondere als Träger von Gesundheitsamt und Jugendamt sowie aus Verkehrssicht kritisch einbringen. Eine grundlegende Legalisierung hält er v.a. aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes grundsätzlich nicht für den richtigen Weg. 

Überlegungen für eine Zuständigkeitsverlagerung U25 in das SGB III 

Deutscher Landkreistag (DLT) und Deutscher Städtetag (DST) lehnen in einem gemeinsamen Positionspapier ab, die Arbeitsförderung von SGB II-Empfängern unter 25 Jahren ab dem Jahr 2025 den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III zu übertragen. Für die betroffenen jungen Menschen käme es zu einer massiven Verschlechterung, für die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit zu einem erhöhten Aufwand und für das SGB II wäre es nicht zuletzt ein Paradigmenwechsel. 

Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag wird vom DLT in dem Positionspapier „Arbeitslose Jugendliche brauchen maximale Förderung durch die Jobcenter“ vom 6. Juli 2023 die manifeste Kritik der Landkreise und Städte sowie der kommunalen Jobcenter und gemeinsamen Einrichtungen zusammengefasst. In einem gemeinsamen Schreiben haben DLT und DST die kommunale Position Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übersandt. 

Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2027 

Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung (SRLE) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Stellungnahme zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2027 veröffentlicht. Der Bundesregierung wird empfohlen, sich frühzeitig in die Beratungen einzubringen, um einen pünktlichen Beginn der nächsten Förderperiode zu gewährleisten. 

Inhaltlich und finanziell soll der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stärker auf Maßnahmen zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung ausgerichtet werden. Die Kohäsionsfonds und der ELER sollen zudem stärker aufeinander abgestimmt werden. Falls die Bedeutung der zweiten Säule der GAP weiter abnehme, solle geprüft werden, ob die ländliche Entwicklung auf EU‐Ebene in die Regionalpolitik überführt werden sollte. 

Der Deutsche Landkreistag stellt hierzu in einer ersten Bewertung fest: Der SRLE greift in seiner Stellungnahme die wesentlichen Punkte der aktuellen Diskussion über die Zukunft der zweiten Säule der GAP auf und wird aus diesem Grund ausdrücklich begrüßt. Die Empfehlungen des SRLE entsprechen den Beschlüssen, die der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des DLT in seiner 173. Sitzung vom 25./26. April 2023 gefasst hat. 

Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat zwischenzeitlich erklärt, dass ein Abbau der zweiten Säule der GAP derzeit nicht geplant sei. Vor dem Hintergrund der abnehmenden Bedeutung und der immer geringer werdenden Finanzmittel für die Entwicklung der ländlichen Räume dürfte mittelfristig dennoch damit zu rechnen sein, dass auf europäischer Ebene über eine Überführung des ELER in die Regionalpolitik diskutiert wird. Sollte es dazu kommen, muss darauf geachtet werden, dass ein Einsatz von Mitteln aus dem LEADER-Programm (in allen Fonds als sogenannte CLLD – Community Led Local Development – einsetzbar) verpflichtend vorgesehen wird. 

Bedarfszuweisungen für niedersächsische Kommunen in 2023 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat am 11. Juli 2023 bekannt gegeben, dass das Land Niedersachsen 39 finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt mehr als 89 Millionen Euro unterstützen wird. Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. 

Aus den Reihen der Landkreise erhalten die Landkreise Helmstedt (3,72 Millionen Euro), Hameln-Pyrmont (4,62 Millionen Euro), Holzminden (zehn Millionen Euro), Schaumburg (6,64 Millionen Euro) und Lüchow-Dannenberg (3,84 Millionen Euro) Bedarfszuweisungen. Aus den Reihen der kreisfreien Städte fließen zehn Millionen Euro nach Salzgitter und 6,75 Millionen Euro an die Stadt Wilhelmshaven. Der Rest entfällt auf verschiedene kreisund regionsangehörige Gemeinden. 

Europäische Woche der Abfallvermeidung 2023 

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist Europas größte Kommunikationskampagne zu den Themen Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Ressourcenschonung. In diesem Jahr findet die EWAV vom 18. bis zum 26. November 2023 statt. Die EWAV verfolgt einen dezentralen Ansatz, bei dem Kommunen, Schulen, Unternehmen, Vereine und Einzelpersonen eigene Aktionen gestalten können. In Deutschland wird die EWAV vom Bundesumweltministerium unterstützt und vom Umweltbundesamt fachlich begleitet. 

Das diesjährige Motto der EWAV lautet „Clever verpacken – Lösungen gegen die Verpackungsflut“. Hintergrund hierfür ist laut der EWAV, dass Verpackungen Teil des alltäglichen Lebens sind und eine nützliche und notwendige Funktion haben, ihre Produktion, ihr Transport und letztlich auch ihre Entsorgung die Umwelt aber erheblich belasten. Nach den Angaben der Kommission fallen im Durchschnitt in Europa fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf in einem Jahr an. Insofern setzt die EWAV den Schwerpunkt auf die Reduzierung von Verpackungen, die Verwendung von Mehrwegverpackungen sowie die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling der angefallenen Verpackungsabfälle – und insofern auf eine Schonung der natürlichen Ressourcen. 

Die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe können sich mit eigenen Aktionen an der EWAV beteiligen. Eine Anmeldung ist unter https://www.wochederabfallvermeidung.de/ beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) möglich. Der VKU koordiniert in Deutschland seit 2014 die EWAV und begleitet die Kampagne medial. Auf der genannten Internetseite finden sich auch weitere Informationen zur lokalen Beteiligung an der EWAV.