NLT-Aktuell – Ausgabe 27

Flüchtlingskosten: Verteilung der 115 Millionen Euro aus Bundesmitteln

Seit längerem wird innerhalb der kommunalen Spitzenverbände über die Verteilung dermit dem Landeshaushalt 2024 für die Kommunen reservierten 115 Millionen Euro ausBundesmitteln zur Finanzierung der Flüchtlinge diskutiert. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat hierzu zwischenzeitlich eine Berechnung zur Entlastung besonders belasteter Kommunen bei den Pro-Kopf-Kosten für Aufgaben des Aufnahmegesetzes vorgelegt, die allein rund 30 Millionen Euro hierfür vorgesehen hätte; rund zweiDrittel dieses Betrages wären allerdings auf die Landeshauptstadt Hannover entfallen.

Die Präsidien aller drei kommunalen Spitzenverbände haben vor dem Hintergrund dieserAusgangssituation nunmehr dem Innenministerium als gemeinsamen Kompromiss folgende Verteilung vorgeschlagen:

  • 79 Millionen Euro zur Erstattung der Kosten der Unterkunft (KdU) für ukrainischeFlüchtlinge und damit Fortführung der bisherigen Regelung auch in 2024,
  • 18 Millionen Euro für besonders belastete Kommunen,
  • 18 Millionen Euro nach der Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG.

Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung 2024

Die Bundesregierung hat den federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erstellten„Gleichwertigkeitsbericht 2024“ veröffentlicht und dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Mit dem Bericht sind der Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen inDeutschland umfangreich erhoben worden und erstmals auch die Wahrnehmungen derBürger zu den Lebensbedingungen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städteerfasst. Zentrales Ergebnis des Berichts ist, dass sich die Lebensverhältnisse bundesweit – bei nicht unerheblichen Abweichungen für einzelne Indikatoren – weiter angeglichen haben. Der Gleichwertigkeitsbericht kann unter folgendem Link von der Homepage desBMWK heruntergeladen werden:https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/gleichwertigkeitsbericht-derbundesregierung-2024.html

Während der zweite Teil auf objektiven Daten beruht, wurden für den dritten Teil in einerUmfrage Wahrnehmungen und Einschätzungen der Bürger ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Menschen weit überwiegend mit ihrer Lebenssituation zufrieden sind, wobeidie Lebenszufriedenheit in Ostdeutschland sowie in strukturschwachen Regionen Westdeutschlands im Schnitt etwas geringer ist. Zu den Faktoren, die nach Einschätzung derBefragten die Lebensqualität besonders bestimmen, gehören – in dieser Reihenfolge –eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung, bezahlbares Wohnen, Sicherheit vor Kriminalität, guter Zustand von Natur und Umwelt, gute Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsangebote. Die Bedeutung aller weiteren abgefragten Faktoren war deutlich geringer.

Im vierten Teil des Berichts werden sodann für ausgewählte Indikatoren die Ergebnissedes zweiten und dritten Teils gegenübergestellt. Dabei fällt auf, dass sich die objektiveLage vielfach nicht mit der subjektiven Einschätzung deckt. Das gilt beispielsweise für denIndikator Sicherheit oder für die Versorgung mit Lebensmitteln – hier ist die subjektive Einschätzung in den ländlichen Gebieten oftmals besser als es die objektive Länge der Fahrzeiten zum nächsten Supermarkt erwarten lassen würde. Auffällig ist auch, dass in vielen– insbesondere süddeutschen – Kreisen mit eher unterdurchschnittlichen Betreuungsangeboten für Kinder die Lage subjektiv als ausreichend empfunden wird. Hier wie in anderen Fällen dürften unterschiedliche kulturelle Prägungen, die sich in unterschiedlichen Bedürfnissen der Bürger niederschlagen, eine entscheidende Rolle für die subjektive Lagewahrnehmung spielen.

Reform der Notfallversorgung I: Positionierung des NLT-Präsidiums

Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich am 24. Juni 2024zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Reform der Notfallversorgung positioniert:

1. Das Präsidium des NLT begrüßt das mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform derNotfallversorgung verfolgte Ziel einer verbesserten Steuerung und Versorgung vonNotfallpatientinnen und -patienten. Angesichts der Komplexität des Gesetzesvorhabens und der Auswirkungen auf die Krankenhausstrukturen und den Rettungsdienst sowie die kommunalen Leitstellen fordert es vom BMG eine ordnungsgemäße Verbandsbeteiligung, die Vorlage aller geplanten Regelungen und echte Dialogbereitschaft.

2. Die vorgesehene Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages der KassenärztlichenVereinigungen in § 75 SGB V-E wird begrüßt. Eine aus Bürgersicht funktionierendeHausarztversorgung einschließlich eines kassenärztlicher Bereitschaftsdienstes ist alszentrale Säule der Notfallversorgung unabdingbar, um Überlastungen der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes zu vermeiden.

3. Mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Eingriffe in die Planungshoheit der Länder werden abgelehnt. Die Standorte für integrierte Notfallzentren müssen von den Ländernfestgelegt werden. Die vorgesehenen Entscheidungen im erweiterten Landesausschuss nach § 90 Abs. 4a Satz 1SGB V-E werden nachdrücklich zurückgewiesen.

4. Krankenhausapotheken sollten den notdienstpraxisversorgenden Apotheken gleichgestellt werden.

5. Die vorgesehene digitale Vernetzung von Notaufnahme, Notdienstpraxis und Ersteinschätzungsstelle bedarf einer vollständigen Finanzierung dieser zusätzlichen infrastrukturellen Anforderungen.

6. Scharf kritisiert das NLT-Präsidium die überraschende Ankündigung des Bundesgesundheitsministers vom 18. Juni 2024, nun keinen mehrfach angekündigten Gesetzentwurf des BMG zur Umsetzung der am 16. Januar 2024 vorgestellten Eckpunkte für rettungsdienstliche Regelungen auf Bundesebene vorzulegen, sondern diese Regelungenin den vorliegenden Gesetzentwurf zur Notfallversorgung über Fraktionsänderungsanträge einzupflegen.

7. Das Präsidium bittet die NLT-Geschäftsstelle, das Bündnis „Rettet den Rettungsdienst“wieder aufleben zu lassen, weil die Regelungsabsichten des BMG tief in die Länderzuständigkeiten und die kommunalen Strukturen eingreifen werden und eine Gefährdungdes bisher funktionierenden kommunal getragenen Rettungsdienstes bedeuten.

Reform der Notfallversorgung II: Stellungnahme des DLT

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat inzwischen zum Referentenentwurf eines Gesetzeszur Reform der Notfallversorgung Stellung genommen. Die Vernetzung der 116117 mit der112 wird darin ausdrücklich begrüßt, die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Eingriffe in die Planungshoheit der Länder werden hingegen abgelehnt. Im Einzelnen hat der DLT hierzuwie folgt informiert:

In der Stellungnahme wurde die Vernetzung der Notfallnummern 116117 und 112 begrüßt,weitere Maßnahmen jedoch kritisiert. Kritisch betrachtet werden unter anderem die geplanten eingeschränkten Öffnungszeiten der Integrierten Notfallzentren; es wird vorgeschlagen, die Öffnungszeiten bis mindestens 22.00 Uhr zu verlängern. Zudem wird angemerkt, dass klare Regelungen zur Finanzierung der digitalen Vernetzung fehlen und einevollständige Finanzierung sichergestellt werden muss, um die Leitstellenträger nicht zu belasten. Während der Anhörung am 6. Juni 2024 wurde besonders die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte, noch nicht im Gesetzentwurf angelegte, Integration der Reform des Rettungsdienstes in die geplante Reform der Notfallversorgung intensiv kritisiert.

Deutschland-Ticket – Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat nach monatelanger Verzögerung nun sehr kurzfristig den Entwurf für eine Änderung des Regionalisierungsgesetzesübersandt, mit der die „Überjährigkeit“ der Ausgleichsmittel für das Deutschland-Ticket fürden Gesamtzeitraum 2023-2025 hergestellt werden soll. Damit können verbliebene Restmittel aus 2023 nach 2024 übertragen werden, gleichzeitig wird auch eine Verrechnungmit Ausgleichsmitteln aus 2025 ermöglicht. Neu ist, dass der Bund in 2025 350 MillionenEuro an Regionalisierungsmitteln zurückbehalten und erst später auszahlen will, abhängigvom Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwendung der Regionalisierungsmittel durchdie Länder. Hinsichtlich der Liquidität bedeutet dies für das Haushaltsjahr 2025 faktischeine Kürzung der Regionalisierungsmittel um 350 Millionen Euro.

Die Finanzierung des Deutschland-Tickets nach 2025 ist somit weiterhin völlig offen.Durch Änderung von § 9 Abs. 2 RegG (Streichung der Worte „zur Hälfte“ und Ergänzungeines neuen Satzes „Die Länder beteiligen sich mindestens in gleicher Höhe“) scheint sichder Bund für die Zeit ab 2025 vorsorglich schon jetzt vom bisherigen „Grundsatz der hälftigen Ko-Finanzierung“ des Deutschland-Tickets verabschieden zu wollen. Der Gesetzentwurf ist gedacht als Formulierungshilfe und soll zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens von den Regierungsfraktionen „aus der Mitte des Bundestages“ eingebrachtwerden.

Bund beendet Mobilfunkförderung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat angekündigt, die Mobilfunkförderung des Bundes nicht über das Jahresende hinaus fortzuführen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes soll bis Ende 2025 abgewickelt werden. In einemSchreiben an die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erläutert und bekräftigt das BMDV nunmehr sein Vorgehen.

Der Verzicht auf eine Fortschreibung der Förderrichtlinie wird insbesondere mit mangelnder Akzeptanz der Mobilfunkunternehmen begründet. Hinsichtlich der Abwicklung der MIGwird ergänzend darauf verwiesen, dass ihre Tätigkeitsdauer von Anfang an begrenzt gewesen sei. Ihre Aufgaben würden von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungenund – soweit es um die Unterstützung der Kommunen geht – vom Gigabitbüro des Bundesübernommen.

Auftaktveranstaltung zum Masterplan Wasser

Am 27. Juni 2024 fand im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) die Auftaktveranstaltung zum Masterplan Wasser statt. An der Veranstaltungnahmen neben Umweltminister Christian Meyer auch Vertreter der Wasserwirtschaft, derIndustrie, der Landwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände teil. Mit dem Masterplan Wasser will das Ministerium gemeinsam mit verschiedenen Partnern ein nachhaltiges, integriertes Wassermanagement aufbauen und das Wassermanagement als Daueraufgabe vor Ort fest verankern.

Mit dem Masterplan Wasser verfolgt das Umweltministerium einen ganzheitlichen Ansatz,um die Grundlagen für die Förderung der Grundwasserneubildung und den Erhalt desWassers in der Fläche zu legen. Hierzu sollen intelligente Wassermanagementsysteme inden Kommunen implementiert, Anreize für die Einsparung von Wasser gesetzt und dieFlächenentsiegelung vorangetrieben werden. Zudem sollen Gewässernutzungen optimiert,Schadstoffeinträge reduziert und das Wasserdargebot nachhaltig gesichert werden. Auchder technische Hochwasserschutz etwa durch Deiche oder Hochwasserrückhaltebecken,natürliche Hochwasserschutzmaßnahmen wie die Renaturierung von Gewässern und diefinanzielle und personelle Stärkung des Hochwasserschutzes sollen im Masterplan Wasser berücksichtigt werden.

Im weiteren Prozess sollen mit den wesentlichen Akteuren Fachgespräche für die Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in der Wasserwirtschaft stattfinden. Konkret sind zu folgenden Themen Fachgespräche geplant; die voraussichtlich imFebruar 2025 abgeschlossen werden:

  • Wasserversorgung,
  • Wasserrückhalt in der Fläche,
  • Hochwasser/Starkregen und Küstenschutz,
  • Entsiegelung/Begrenzung Versiegelung,
  • Meere und Sedimente,
  • Abwasser,
  • Oberflächengewässer- und Grundwassergüte.

Weihnachtshochwasser 2023/24: Schäden an der öffentlichen Infrastruktur

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat die Richtlinie über dieGewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beseitigung der vom Weihnachtshochwasser 2023/24 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht (Nds. MBl. Nr. 292 vom 1. Juli 2024). Gefördert werdenMaßnahmen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden am Sachvermögen unddamit zusammenhängenden geringwertigen Vermögensgegenständen, soweit diese Vermögenswerte der Erfüllung der den Kommunen, Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden zugeordneten öffentlichen Aufgaben dienen.

Räumlich sind die aufgezählten Flussgebietseinheiten beziehungsweise Gewässer inkl.der Nebenflüsse dieser Gewässer erfasst. Die Schäden müssen in der Zeit vom 24. Dezember 2023 bis 30. April 2024 unmittelbar durch das sogenannte Weihnachtshochwasserentstanden sein. Wie bei den anderen Billigkeitsrichtlinien ist auch hier aufsteigendesGrundwasser erfasst. Die Höhe der Schäden an der Infrastruktur ist von den Antragsstellern auf Basis einer Kostenschätzung oder Kostenberechnung und unter Beifügung einerKarte des Schadensgebietes anzumelden.

Die Zuwendung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderungals Anteilsfinanzierung bis zu 80 Prozent und bei finanzschwachen Kommunen mit bis zu95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bewilligungsbehörde ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank. Der Antrag ist grundsätzlich im elektronischen Verfahren zu stellen.

Entschließungsanträge im Landtag zum Hochwasserschutz

Die regierungstragenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Entschließungsantrag „Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser – die Folgen derFluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen“ (LT-Drs. 19-3373) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Daneben liegt ein weiterer Entschließungsantrag derFraktion der CDU „Aktionsprogramm für einen wirksameren Hochwasserschutz in Niedersachsen“ (LT-Drs. 19/4321) vor. Zu beiden Anträgen soll am 19. August 2024 eine mündliche Anhörung, zu der auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen SpitzenverbändeNiedersachsens eingeladen ist, im Niedersächsischen Landtag stattfinden.

Anhörung im Landtag zu Entschließungsanträgen zum Thema Moor

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtagesberät derzeit zu vier Entschließungsanträgen zum Thema Moor beziehungsweise Moorentwicklung/Moorbodenschutz und hat hierzu zu einer Anhörung Anfang September 2024eingeladen. Zuletzt hatte das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) inseiner Sitzung am 24. Juni 2024 zur Thematik beraten und – auch eingedenk der Potentialstudie „Moore in Niedersachsen“ des Umweltministeriums – folgenden Beschluss gefasst:

„Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, alsbald eine Konzeption des Landes vorzulegen, wie der Moorbodenschutz beziehungsweise die angestrebte Moortransformationauch im Hinblick auf die von Bund und Land gewollte Verminderung der Treibhausgasemissionen im Lande Niedersachsen angegangen und vollzogen werden soll.“

Im Hintergrund des Beschlusses steht die Feststellung, dass bisher durch die Landesregierung (wie auch die Bundesregierung) die Moore zwar als zentrale Objekte für den Klimaschutz mit hoch gesteckten (Treibhausgaseinspar-)Zielen benannt werden, allerdingsbisher noch keine hinreichende Konzeption zum „Wer macht wann, was, wie, mit welchenMitteln“ vorgelegt hat. In Anbetracht der Zielsetzung der Regierung stehen aber Existenzen vor allem im landwirtschaftlichen Bereich (Grünlandwirtschaft) auf dem Spiel. Esbraucht insofern für die anvisierte große Transformationsaufgabe eines fundierten konzeptionellen Herangehens, das unter anderem auch diesen Aspekt würdigt und umfasst. DieNLT-Geschäftsstelle beabsichtigt, diese Positionierung anlässlich der Anhörung vorzutragen.

Länder fordern Änderungen zur Krankenhausreform

Basierend auf den Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (vgl. dazu NLT-Aktuell 26/2024 vom 5. Juli 2024, S. 3 f.) hatder Bundesrat eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Krankenhausreform abgegeben. Er begrüßt eine Reform grundsätzlich, da viele Kliniken in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Im Wesentlichen fordern die Länder aber zahlreiche Änderungen und Ergänzungen.

Insbesondere müsse die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend überarbeitetwerden, womit die Kritik der Ausschüsse geteilt wird. Bürokratische Mehrbelastungen undDoppelstrukturen sollen abgebaut und die Krankenhausplanung effizienter gestaltet werden. Zudem sollten die im Entwurf vorgesehenen Fristen verlängert werden, um den Zeitbedarf für die Überarbeitung der Krankenhauspläne und -gesetze der Länder zu berücksichtigen. Auch die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungenmüssten zeitnah weiterentwickelt werden.

Bevölkerungsprognose bis 2045

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erwartet auf der Grundlage einer neuen Bevölkerungsprognose für das Jahr 2045 eine Einwohnerzahl von 85,5Millionen Menschen in Deutschland, 800.000 mehr als 2023. Das Institut hat seine Berechnungen am 19. Juni 2024 veröffentlicht. Hinter dem Wachstum auf nationaler Ebeneverbergen sich große regionale Unterschiede: Während wirtschaftsstarke Großstädte undihr Umland sowie zahlreiche ländliche Gebiete insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg weiter wachsen, verringert sich zugleich die Bevölkerungszahl in strukturschwachen Gegenden.

Die meisten kreisfreien Städte und Landkreise mit Bevölkerungswachstum liegen in denwestlichen Bundesländern. Das stärkste Wachstum – mehr als 14 Prozent bis zum Jahr2045 – prognostiziert das BBSR für den Landkreis Ebersberg sowie die kreisfreien StädteFreiburg im Breisgau, Potsdam und Leipzig. In Ostdeutschland bleiben vor allem Berlinund weite Teile seines Umlandes auch in Zukunft auf Wachstumskurs. Dagegen werdenzahlreiche strukturschwache Landkreise weiter an Bevölkerung verlieren. Die LandkreiseErzgebirgskreis, Greiz und Mansfeld-Südharz büßen bis 2045 laut Prognose mehr als einFünftel ihrer Bevölkerung ein. Aber auch Gebiete in Westdeutschland werden laut derPrognose Einwohner verlieren. Dies betrifft Teile Nordhessens, die angrenzenden Gebieteim östlichen Teil Nordrhein-Westfalens sowie Teile des Saarlands.

In Gebieten mit stark rückläufigen Bevölkerungszahlen wird das Durchschnittsalter lautBBSR überdurchschnittlich stark ansteigen. Im Jahr 2045 werden die Menschen in denLandkreisen Vorpommern-Rügen, Mansfeld-Südharz, Altenburger Land, Greiz und SpreeNeiße im Schnitt älter als 50 Jahre alt sein.

Datengrundlage ist die Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtsaus dem Jahr 2022, die Prognosen für eine Vielzahl von Annahmevarianten enthält. Abweichend von der zumeist verwendeten mittleren Variante des Statistischen Bundesamts,die für eine jährliche Nettozuwanderung von 250.000 Personen berechnet ist, nimmt dasBBSR aber eine höhere Zuwanderung an, wie es darlegt: Mit langfristig gut 300.000 Personen pro Jahr bewege sich seine Annahme zwischen jener mittleren Variante und derVariante mit hoher Zuwanderung, für die das Statistische Bundesamt 350.000 unterstellt.Das Bundesamt wiederum hatte seine Annahme für die moderate Variante zuvor schonvon 200.000 auf 250.000 erhöht.

Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hatden Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des Baugesetzbuchs nebst Begründung im Rahmen der Verbändebeteiligung übersandt. Das demVerordnungsentwurf zugrundeliegende Gutachten zur Bestimmung von angespanntenWohnungsmärkten in Niedersachsen der RegioKontext GmbH, Berlin, kann auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung unter folgendem Pfad aufgerufen werden: Bauen und Wohnen > Soziales Wohnungswese > Niedersächsische Mieterschutzverordnung.

Niedersächsische Mieterschutzverordnung.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hatden Entwurf der Neufassung der Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichsbundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften – Niedersächsische Mieterschutzverordnung –im Rahmen der Verbändebeteiligung übersandt. Das dem Verordnungsentwurf zugrundeliegende Gutachten zur Bestimmung von angespannten Wohnungsmärkten in Niedersachsen der RegioKontext GmbH, Berlin, kann auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung unter folgendem Pfad aufgerufen werden: Bauen und Wohnen > Soziales Wohnungswese > Niedersächsische Mieterschutzverordnung.

Aktuelle Entwicklungen bei der Geflügelpest

Anfang des Monats hat das nationale Referenzlabor für Geflügelpest des Friedrich-Loeffler-Instituts ein hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H7N5 bei einem Legehennen-Bestand in Niedersachsen bestätigt. Der für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Landkreis hat die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Zuvor hatte das FriedrichLoeffler-Institut in seiner letzten Aktualisierung der Risikoeinschätzung für Juni auf Basisdes Monats Mai das Risiko sowohl von Geflügelpestvirus-Einträgen in deutsche Hausgeflügelhaltungen als gering eingestuft, genauso wie das Eintragsrisiko durch Verschleppungdes Virus zwischen Haltungen oder durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbeoder auf Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas.

Mit Blick auf das Geflügelpest-Geschehen bei Milchkühen in den USA ab Ende März sowie eine Humaninfektion mit dem Subtyp H5N1 im Zusammenhang mit infizierten Milchkühen, bei dem die Person milde Krankheitssymptome zeigte, sieht das Friedrich-LoefflerInstitut für Deutschland und Europa erstens keine Hinweise auf solche Fälle und keineNotwendigkeit genereller Maßnahmen auf Geflügelpestviren beim Rind in Deutschland.

Wachstumsinitiative I: Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik

Die Bundesregierung hat sich im Zuge der Haushaltsverhandlungen am 5. Juli 2024 aufeine „Wachstumsinitiative“ geeinigt. Mit der Wachstumsinitiative sollen neue Impulse fürein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland gesetzt werden. DieLandkreise sind davon unter anderem bei der Digitalisierung, der Energiewende, beimBürgergeld, bei der Kreislaufwirtschaft und im Baubereich betroffen. Zu den Einzelheitenteilt der Deutsche Landkreistag Folgendes mit:

Die Bundesregierung priorisiert im Haushalt Investitionen in Infrastruktur, Transformation,Digitalisierung, Bildung, Innovation und Forschung sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Dazu gehört die Stärkung des E-Mobilitätsstandorts. Mit dem „Deutschlandnetz“sollen bis 2025 9.000 Schnellladepunkte an 1.000 verkehrsgünstigen Standorten wie anAutobahnen und Bundesstraßen sowie in städtischen und ländlichen Gebieten errichtetwerden.

Weiterhin sollen die Baukosten gesenkt und der Wohnungsneubau gestärkt werden. Dafürsollen nicht nur die Bürokratieanforderungen unter anderem auf Grundlage des laufendenPraxis-Checks Bauwirtschaft reduziert werden, sondern auch das Aufstellen von Bauleitplänen in Gemeinden vereinfacht werden. Über eine Verankerung von Rahmengenehmigungen im Baurecht soll die Umnutzung in Städten deutlich vereinfacht werden.

Vereinfachungen sind auch für die Fachkräfteeinwanderung vorgesehen. Die Bundesregierung wird die Bindungsfrist der Bundesagentur der Arbeit für die Vorabzustimmung verlängern, um unnötige Bürokratie zu begrenzen und im Fall einer ausstehenden Arbeitserlaubnis eine erneute Prüfung nach sechs Monaten zu vermeiden. Ferner wird sie die Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmern in die Zeitarbeit erlauben. Gleichzeitig sollen auch Hürden bei der Arbeitsaufnahme von Geflüchteten abgebaut werden. Für die Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde wird die Bundesregierung eine Genehmigungsfiktion einführen. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Ausländerbehörde nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochennichts Abweichendes mitteilt.

Wachstumsinitiative II: Schaffung von mehr Anreizen beim Bürgergeld

Im Rahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung wird auch eine Vielzahl von Änderungen beim Bürgergeld angekündigt. Diese betreffen unter anderem die Karenzzeit fürdie Anrechnung und Verwertung von Vermögen, das Instrumentarium der Leistungsminderungen sowie die Mitwirkungspflichten. Diese Inhalte gehen in die vom Deutschen Landkreistag (DLT) geforderte Richtung, die Arbeitsanreize im SGB II zu erhöhen und damitauch die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessender Steuerzahler zu verbessern.

Die Bundesregierung spricht ausdrücklich davon, „die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und um mehr Betroffene in Arbeit zu bringen“, sowie vom „Prinzip der Gegenleistung“,das wieder gestärkt werden müsse. Das ist im Ansatz ausdrücklich zu begrüßen und entspricht der Beschlusslage des DLT, der sowohl die Karenzzeiten als auch die überhohenVermögensfreibeträge sowie die zurückgefahrenen Möglichkeiten für Leistungsminderungen seit vielen Jahren deutlich kritisiert und ein Umsteuern im SGB II fordert.

Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung des DLT-Hauptgeschäftsstelle sämtlicheangekündigten Maßnahmen nach erster grober Prüfung geeignet, diese Situation wiederzu verbessern. Die Bundesregierung hat angekündigt, die enthaltenen Maßnahmenschnell umzusetzen. Soweit es neuer Gesetze oder weiterer gesetzlicher Anpassungenbedarf, sollen die entsprechenden Regelungsvorschläge gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz oder im zweiten Halbjahr 2024 im Kabinett beschlossen werden.

Sachstand zum Kindergrundsicherungsgesetz

In den „Informationen zur Einigung auf den Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 unddie Wachstumsinitiative“ vom 5. Juli 2024 kündigt die Bundesregierung konkrete Leistungsverbesserungen für Familien an. Diese getroffenen Vereinbarungen lassen daraufschließen, dass die Kindergrundsicherung als das von der Bundesregierung so bezeichnete „größte sozialpolitische Reformprojekt der Ampelkoalition“ Schritt für Schritt an Umfang verliert.

Ausgehend vom letzten Stand der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag, wonach der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung für bedürftige Familien als Leistung des SGB II ausgestaltet und damit von den Jobcentern zu gewähren (parallele Regelung für Kinder im Sozialhilfe-Bezug im SGB XII) sein würde, ist die aktuelle Einigung einweiterer Baustein einer sachgerechten Einhegung des ursprünglichen Großprojekts Kindergrundsicherung. Selbst von der Realisierung dieser ersten Stufe der Kindergrundsicherung ist mittlerweile nicht mehr ohne Weiteres auszugehen. Die jetzt vorgesehene moderate Erhöhung bestehender Einzelleistungen (Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag) hatte der Deutsche Landkreistag schon früh in der Debatte als einfacheren Wegvorgeschlagen.

Darüber hinaus wird im parlamentarischen Raum diskutiert, ein deutschlandweites Onlineportal einzurichten, mit dem bedürftige Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) online suchen können. Unklar ist aber, welche der verschiedenen BuT-Leistungen dies umfassen soll. Im Gespräch ist auch, in erster Linie die Teilhabebedarfe überein Kartensystem zu administrieren, wobei wiederum ungeklärt ist, wie dies konkret ausgestaltet werden könnte. Die BuT-Leistungen sind geprägt von einer sehr großen Vielfalt sowohl bezogen auf die verschiedenen Leistungen des Bildungspakets, als auch auf die konkrete Ausgestaltung vor Ort.

Referentenentwurf für ein SGB III-Modernisierungsgesetz

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz) soll die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, effizienter, transparenter und unbürokratischer werden. Dazu soll eine Reihe von Instrumenten und Ansätzen aus dem SGB II auch im SGB III verfügbar gemacht werden.Überraschend findet sich darin auch eine gesetzliche Verankerung der Datenschnittstellezwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Jobcentern, die derzeit entwickelt wird, um die Aufgabenverlagerung der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)und Rehabilitation in das SGB III zu bewältigen.

Änderung von Zuständigkeiten im Wirtschaftsrecht

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung(MW) hat den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeitenauf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Wirtschaft) mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Geändert werden sollen Zuständigkeiten im gewerblichen Waffenrecht sowie die Übernahme der Geldwäschebekämpfung im Nichtfinanzsektor durch das MW.

Die Zuständigkeit für den Bereich des gewerblichen Waffenrechts soll vom gemeindlichenBereich auf die Landkreise und kreisfreie Städte übergehen, so wie es das Ministerium fürInneres und Sport bereits zum 1. Januar 2024 für den Bereich des nicht gewerblichenWaffenrechts geregelt hat. Diese Änderung wurde nach entsprechendem Präsidiumsbeschluss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) von der Arbeitsgemeinschaft derkommunalen Spitzenverbände angeregt und dient übersichtlicheren Verwaltungsstrukturen, dem Bürokratieabbau und führt zur Entlastung von kleineren Verwaltungseinheiten,die nunmehr für diesen Bereich kein spezifisches Fachwissen mehr vorhalten müssen.

Im Jahr 2011 hat das Land Zuständigkeiten für den Vollzug des Geldwäschegesetzes imNichtfinanzsektor gegen den ausdrücklichen kommunalen Willen auf die Landkreise undkreisfreien Städte übertragen. Nunmehr sieht der Änderungsentwurf für die ZustVO-Wirtschaft eine Übertragung der bislang kommunalen Aufgaben auf das MW vor. Nach der Begründung kommt es durch die Zentralisierung der Aufsichtstätigkeit der Geldwäscheprävention für Teile des sonstigen Nicht-Finanzsektors zu einer grundlegenden Zuständigkeitsverschiebung von der kommunalen Ebene auf die Landesebene.

Stellungnahme zur Überarbeitung der Technischen Anleitung Lärm

Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zu dem Entwurf einer Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TALärm) eingereicht. Darin wird der Ansatz einer Experimentierklausel dem Grunde nach begrüßt, um Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen. Hingewiesen wirdaber auch auf die Sensibilität des Lärmschutzes, mögliche Konfliktlagen und die Wichtigkeit einer lärmvermeidenden Gesamtplanung. Entsprechend werden die Notwendigkeit derÜberprüfung und Befristung der Klausel sowie deren flexible Handhabung betont.

Darüber hinaus wird angeregt, den Anwendungsbereich der Experimentierklausel auch aufden unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zu erstrecken, die Lärmobergrenzen einheitlich zu erhöhen, die Immissionsrichtwerte im Gebietstyp Dörfliche Wohngebiete an dieaktuelle Fassung der DIN 18005 anzupassen sowie auch den Gebietstyp BesondereWohngebiete in die Überarbeitung aufzunehmen. Außerdem wird auf Klarstellungs- undKonkretisierungsbedarfe, so mit Blick auf die Offenheit der Verfahren, Fassadenmessungen und Außenwohnbereiche, hingewiesen.

Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EURecht ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2024 I Nr. 225). Mit dem Artikelgesetz werden Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung, der Deponieverordnung, der Verordnungüber das Genehmigungsverfahren, im Bundesnaturschutzgesetz, im LNG-Beschleunigungsgesetz und in der Störfall-Verordnung vorgenommen.

In dem Gesetz wird nunmehr das Klima ausdrücklich als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Des Weiteren kann die Genehmigungsfrist von Vorhabenkünftig nur noch einmalig für drei Monate verlängert werden. Eine weitere Verlängerung istnur mit Zustimmung des Antragstellers möglich. Außerdem werden eine Definition zurVollständigkeit der Antragsunterlagen aufgenommen und die Rolle des sogenannten. Projektmanagers ausgeweitet. Das Erfordernis einer Prognoseentscheidung beim vorzeitigenBeginn entfällt bei Änderungsgenehmigungen sowie der Genehmigung von Anlagen aufbestehenden Standorten, sofern der beantragten Maßnahme keine einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Des Weiteren wird die Fakultativstellung desErörterungstermins ausgeweitet; so soll bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren fürWasserstoff aus erneuerbaren Energien auf einen Erörterungstermin verzichtet werden.Auch finden sich Änderungen für das Repowering von Windenergieanlagen. Zudem werden Vorschriften für digitale Genehmigungsverfahren aufgenommen.

Der Deutsche Landkreistag hatte den Entwurf des Gesetzes mit Blick auf die Mehraufwände in den kommunalen Behörden scharf kritisiert und verdeutlicht, dass die umfangreichen Rechenschafts-, Informations-, Begründungs-, Weiterleitungs- und Beteiligungspflichten für die Genehmigungsbehörden, die pauschale Verkürzung von Fristen, die Zwischenschaltung von Projektmanagern und grundsätzlich die stetigen Rechtsänderungenund Aufgabenzunahmen in den Behörden einer Beschleunigung entgegenstehen. Dieswurde leider nur unwesentlich berücksichtigt.

Stellungnahme zur Nutzung von Abwasserwärme

Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund anlässlich einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie eine Stellungnahme zum Thema der Nutzung von Abwasserwärme eingereicht. Die Stellungnahme knüpft an einen Antrag der Fraktion derCDU/CSU mit dem Titel „Ungenutzte Potentiale der Wärme aus Abwasser erschließen“an. In dem Antrag wird die Abwasserwärme als eine Möglichkeit für eine technologieoffeneWärmeversorgung im Gebäudesektor beschrieben. Gefordert wird die Entwicklung einerStrategie zur stärkeren Nutzung der Abwasserwärme und die Unterstützung von Städten,Gemeinden und Abwassernetzbetreibern beim Erschließen, bei der Nutzbarmachung undbei der Genehmigung von Abwasserwärme und Wärmenetzen.

In der Stellungnahme betonen die kommunalen Spitzenverbände die Wichtigkeit einerganzheitlichen und sektorenübergreifenden Energienutzung. Insofern spiele auch die Nutzung von Wärme aus Abwasser eine Rolle, insbesondere für die kommunale Wärmeplanung. Allerdings werden Potentiale nur in einem geringeren Umfang und vor allem fürstädtisch geprägte Gebiete gesehen.

Zudem werden die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Abwärme vor und nach denKläranlagen unterschiedlich eingeschätzt. Bei der Nutzung von Abwasserwärme im Kanalsystem werden bestimmte technische Parameter und die Nichtbeeinträchtigung der Reinigungsleistung der Kläranlage als notwendig erachtet. Bei der Nutzung von Abwärme ausdem Kläranlagenabfluss werden die Wirtschaftlichkeit der Fernwärmeinfrastruktur undmögliche Umweltauswirkungen als relevant eingestuft. Darüber hinaus wird auf Klärungsbedarfe bei der Finanzierung und speziell den Gebühren hingewiesen. Der Vertreter derkommunalen Spitzenverbände hat dies auch in der Ausschussanhörung betont.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurfeines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform übermittelt. Der Entwurf enthält insbesondere Regelungen zur Förderung der Digitalisierung, zur Steigerungder Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform sowie Maßnahmen gegen unseriöseGenossenschaften.

Bericht der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring

Die Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring hat einen Bericht vorgelegt. Dervorliegende Bericht deckt das Berichtsjahr 2022 ab und stellt teilweise auch Entwicklungenin den Jahren 2023 und 2024 dar. Die Kommission hat sechs Dimensionen der Energiewende identifiziert, die jeweils in zwei Unterdimensionen unterteilt sind: Energieversorgung(Strom und stoffliche Energieträger), Wirtschaftlichkeit (Energieeffizienz und Energiekosten), Versorgungssicherheit (Netze und steuerbare Kraftwerke), Energiesicherheit (Diversifikation und Zugang zu Rohstoffen), Umweltverträglichkeit (THG-Emissionen und Umweltauswirkungen) sowie Gesellschaft (Akzeptanz und Verteilungswirkung).

Weitestgehend wird der Stand in den Dimensionen als mittelmäßig eingestuft. Als gut eingeordnet werden die Entwicklung der absoluten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch, Batteriespeicher, die Endenergieproduktivität und die Akzeptanz in der Bevölkerung mit Blickauf die Ziele der Energiewende. Als negativ bewertet werden beispielsweise die Entwicklung des Endenergieverbrauchs, der Ausbau der Übertragungsnetze, die Notwendigkeitvon Engpassmanagementmaßnahmen, die Energieeffizienz im privaten Gebäudebereichoder der Stand der Elektromobilität.

Bericht der Bundesregierung zur Finanzierung der Pflegeversicherung

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Bericht „Zukunftsfähige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“ bereitet verschiedene Szenarien und Modelle zu den Finanzbedarfen der Pflegeversicherung auf. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Modell erfolgt mitBlick auf laufende und künftige Haushaltsverhandlungen nicht.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) gelangt zu einer skeptischen Einschätzung und stelltfest, damit bleibe offen, ob, wann und wie der Bund die dringend erforderlichen Reformenin der Pflege angehen will. Ohnehin gebe es großen Handlungsbedarf jenseits der Finanzierung der Pflegeversicherung. Der DLT mahnt die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung an, die schon heute nicht mehr überall gewährleistet ist. Das DLT-Positionspapier„Mutige Richtungsentscheidungen in der Pflege treffen“ vom 26./27. September 2023 fordert, die bereits getroffenen Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition kurzfristig umzusetzen, wie beispielsweise die Herausnahme der Ausbildungsumlageaus den Eigenanteilen, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, die Pflegebedürftigenfinanziell zu entlasten sowie die Rolle der Kommunen zu stärken. Diese Punkte werdenallesamt immer dringlicher.

Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen verkündet

Das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen ist im Bundesgesetzblatt vom27. Juni 2024 veröffentlicht worden und überwiegend am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 1. Februar 2023 – 1 BvL7/18 – die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mitdem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni2024 eine Neuregelung zu treffen.

Leitfaden der Initiative „Holz von Hier“

Die Initiative „Holz von Hier“ hat mit Unterstützung des Deutschen Landkreistages, desDeutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine Broschürezum Thema „Klimaschutz und regionale Wertschöpfung in der Kommune praktisch umsetzen durch Beschaffung, Ausschreibung und Bauen mit dem Klima- und Umweltlabel Holzvon Hier“ herausgeben. Die Broschüre soll Landkreisen, Städten und Gemeinden als Leitfaden dienen, um die Beschaffung und das Bauen mit nachhaltigen und regionalenHolzprodukten zu erleichtern.

Eingangs geht der Leitfaden auf die Potentiale von klimafreundlichen Lieferketten, des klimafreundlichen Bauens sowie von regionaler Wertschöpfung ein. Anschließend werdendas Label HOLZ VON HIER und Ausschreibungsmöglichkeiten, kommunale Leitlinien sowie Förderprogramme für Kommunen vorgestellt und mit guten Beispielen veranschaulicht. Darüber hinaus werden weitere Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten fürKommunen gegeben. Der Leitfaden ist unter folgendem Pfad abrufbar: www.dstgb.de >Themen > Kommunalwald > Aktuelles > Publikation „Leitfaden Holz von Hier in der Kommune“.

EU-Netto-Null-Industrie-Verordnung tritt in Kraft

Die EU-Netto-Null-Industrie-Verordnung („Net-Zero Industry Act“, NZIA) ist nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 29. Juni 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung soll dafür sorgen, dass mehr saubere Technologien in der EU produziert werden. Sie sieht insbesondere neue verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe fürNetto-Null-Technologien vor. Für Aufträge mit einem Wert von weniger als 25 MillionenEuro, die nicht durch zentrale Vergabestellen vergeben werden, sind die neuen Vergabevorgaben erst ab dem 30. Juni 2026 anwendbar.

Smart Country Convention: Messe zur Digitalisierung der Verwaltung

Die Kongressmesse Smart Country Convention (SCCON) 2024 findet vom 15. bis 17. Oktober 2024 in Berlin statt. Auf vier Bühnen und in verschiedenen Workshops präsentierenund diskutieren Vertreter aus der Politik, dem öffentlichen Sektor, der Digitalwirtschaft undder Zivilgesellschaft aktuelle Trends, Konzepte und Technologien aus dem Smart Cityund Smart Region-Bereich sowie weitere Themen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Auch in diesem Jahr wird der Deutsche Landkreistag als institutioneller Partner derSCCON mit einer Podiumsveranstaltung am 16. Oktober sowie Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten an der Veranstaltung mitwirken. Die Veranstaltung wird in Präsenzstattfinden, ein Livestream ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen zu der Veranstaltung einschließlich des Online-Ticket-Services sowie zum Programmablauf sind erhältlichunter https://www.smartcountry.berlin. Die Tickets sind kostenfrei erhältlich.

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2024 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes beschlossen. Unter anderem fordert er, die ursprünglichvorgesehene Einführung von Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren (PVZ) undGesundheitsregionen wieder in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Insbesondere dieseForderung betrifft unmittelbar kommunale Belange.

Die Beurteilung dieser Modelle, insbesondere der Gesundheitskioske und der PVZ, ist inden Landesverbänden der Landkreistage unterschiedlich. Da beide nur auf Grundlagekommunaler Initiative eingerichtet werden können, sind sie aber nur für entsprechend interessierter Landkreise von Bedeutung. Zudem ist nach Einschätzung der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) davon auszugehen, dass beide Institutionen inunterversorgten, eher ländlich strukturierten Landkreisen nicht oder nicht wesentlich zurLinderung von Versorgungsproblemen beitragen können.

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) teilt die Einschätzungdes DLT nicht, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Freiwilligkeit der Einrichtung solcher Strukturen politischer Druck auf dieVerantwortlichen vor Ort vermieden werden kann.