NLT-Aktuell – Ausgabe 33

Amtszeitverlängerung für Hauptverwaltungsbeamte

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat gegenüber dem Niedersächsischen Innenministerium ausführlich zum Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung desNiedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes unddes Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetze“ Stellung genommen.

In dem Schreiben vom 30. August 2024 wird die Amtszeitverlängerung für Hauptverwaltungsbeamte ausdrücklich im Sinne der Gewinnung qualifizierten Führungspersonalsdurch Schaffung attraktiverer Rahmenbedingungen begrüßt. Das Anliegen ist, inklusiveder damit verbundenen Folgerechtsänderungen, nach Einschätzung des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes(NSGB) zeitlich vorrangig zu behandeln.

Hinsichtlich der kommunalen Konzernfinanzierung hat der NLT darauf hingewiesen, dassderen Risiken in dem Gesetzentwurf nicht hinreichend gewürdigt werden. Insbesonderewurden die bereits heute im Rahmen der Experimentierklausel aufgenommenen Kreditevon rund 750 Millionen Euro, für die bei einer Schieflage die Kommunalhaushalte haften,hervorgehoben und gefordert, dass die Höhe der zulässigen Konzernkredite jährlich durchBeschluss der Vertretung festgelegt wird. Das geschieht am einfachsten durch einen Ausweis in der Haushaltssatzung. Ferner hat der NLT dargelegt, dass auch eine Genehmigung des jährlichen Gesamtbetrags durch die Kommunalaufsicht notwendig ist, um Risiken für den Kernhaushalt abschätzen und begrenzen zu können. Alle drei kommunalenSpitzenverbände haben sich ergänzend für weitere Anpassungen und eine Übergangsregelung für die Konzernfinanzierung ausgesprochen.

Forderungen nach einer Wende in der Migrationspolitik

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die Ereignisse von Solingen ein sogenanntesSicherheitspaket vorgelegt. Der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), ReinhardSager, hat das Paket dem Grunde nach begrüßt. Dabei kritisierte er aber, dass es keineVorschläge zur dringend notwendigen Begrenzung der irregulären Migration enthält. Vordiesem Hintergrund hat die DLT-Hauptgeschäftsstelle – weitgehend auf der Grundlagevon Beschlüssen der Gremien des Deutschen Landkreistages – ein Papier mit Forderungen für eine Wende in der Migrationspolitik erarbeitet.

Das Papier spricht sich für Änderungen im materiellen Flüchtlingsrecht, insbesondere füreine Abschaffung, jedenfalls aber eine grundlegende Reform des subsidiären Schutzstatus sowie für Abschiebungen auch in Länder wie Syrien und Afghanistan aus. Schutzsuchende, für deren Asylverfahren andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuständig sind, sollten schon an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden können. Auchdeshalb sollten Grenzkontrollen, deren Wirksamkeit sich zuletzt während der Fußball-Europameisterschaft gezeigt hat, konsequent ausgebaut werden. Leistungen für Schutzsuchende sollten über das von der Bundesregierung vorgesehene Maß hinaus gesenkt, freiwillige Aufnahmeprogramme gestoppt und der Familiennachzug ausgesetzt werden.

Die beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird begrüßt,eine schnelle Weiterentwicklung aber angemahnt. Alle Asylverfahren sollten künftig inTransitzentren an den EU-Außengrenzen durchgeführt und jeder Schutzsuchende nur Anspruch auf ein einziges Asylverfahren in der Union haben. Sollten diese Maßnahmen nichtzeitnah zu einer deutlichen Reduzierung der irregulären Migration führen, schlägt das Papier – insoweit über die bisherige Beschlusslage des DLT hinausgehend – als Option vor,einen befristeten nationalen Aufnahmestopp als Ultima Ratio in Betracht zu ziehen.

Landkreis Cuxhaven ist Klimakommune 2024

Die Preisverleihung des Wettbewerbs „Klima kommunal 2024“ hat am 2. September 2024hat im Alten Rathaus in Hannover stattgefunden. Dabei wurde die Auszeichnung „Niedersächsische Klimakommune“ zweimal verliehen. Acht Projekte wurden als „Leuchtturm“ sowie ein Projekt mit einem „Zukunftspreis“ prämiert. Als niedersächsische Klimakommunenwurden der Landkreis Cuxhaven (Projekt „Klima- und Nachhaltigkeitshaushalt“) und dieStadt Goslar („KIHWA – KI-basiertes Hochwasserwarnsystem“) mit einem Preisgeld vonjeweils 25.000 Euro ausgezeichnet. Der Zukunftspreis mit einem Preisgeld von 20.000Euro ging an die Hansestadt Stade (Projekt „Wärmenetz Stader Altstadt“). Die Auszeichnung als Leuchtturmprojekte mit einem Preisgeld von jeweils 15.000 Euro konnten unter anderem die Landkreise Emsland (Projekt „Praxisleitfaden Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung“) und der Landkreis Göttingen (Projekt „Gründung der „EnergieRegion Göttingen GmbH““) entgegennehmen.

Die Begrüßung und Auszeichnung der Preisträger erfolgte durch Umweltminister ChristianMeyer sowie den Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Hubert Meyer als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens. In einem spannenden und nach den Landtagswahlen in Sachsens und Thüringen brandaktuellen Vortrag mit dem Titel „Klimarassismus – Klimaschutz und die Gefahr von rechts“ beleuchtete der renommierte Rechtsextremismusforscher Prof. Dr.Matthias Quent von der Hochschule Magdeburg die Verbindung zwischen Rechtspopulismus und dem Leugnen von wissenschaftlichen Fakten, wie sie vor allem hinsichtlich desmenschengemachten Klimawandels zu beobachten ist.

Der Wettbewerb „Klima kommunal“ wird vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt,Energie und Klimaschutz und den kommunalen Spitzenverbänden getragen. Seit demJahr 2010 werden erfolgreiche Klimaschutzprojekte alle zwei Jahre gewürdigt. Mit 61Kommunen sowie insgesamt 82 Beiträgen gab es im Wettbewerb 2024 eine Rekordbeteiligung. In diesem Jahr wurde ein Preisgeld von insgesamt 190.000 Euro an elf Preisträgervergeben. Die Pressemitteilung, Projektbeschreibung und Fotos für die Presse stehenauch zum Download im Internet unter https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/zielgruppen/kommunen/WettbewerbKlimaKommunal_2024.php zur Verfügung.

Entschließungsanträge zum Hochwasserschutz

Am 19. August 2024 hat eine mündliche Anhörung in der Sitzung des Ausschusses fürUmwelt, Energie und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages zu den Entschließungsanträgen „Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser – die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen“ (LT-Drs. 19-3373) der regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie „Aktionsprogramm füreinen wirksameren Hochwasserschutz in Niedersachsen“ (LT-Drs. 19/4321) der Fraktionder CDU stattgefunden. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) als federführender Verband begrüßte für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände grundsätzlich die zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes, insbesondere die Bereitstellung finanzieller Mittel für den kommunalen Bereich.Dabei wurde jedoch betont, dass das Land sowohl in der Haushaltsplanung für das Jahr2025 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung ausreichend Mittel einplanen muss.

Zudem wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Ausstattung der kommunalen Behörden, anders als im Antrag der Regierungsfraktionen geschildert, unzureichend ist. Im Bereich des Hochwasserschutzes ist offenkundig, dass die vom Bund und dem Land Niedersachsen bereitgestellten Mittel bei Weitem nicht ausreichen, um selbst die nötigsten Sanierungs- und Ausbauarbeiten vor Ort durchzuführen. Hochwasserschutz ist zugleich Bevölkerungsschutz. Insbesondere die Hochwasservorsorge muss im Hinblick auf die Veränderungen durch den Klimawandel priorisiert werden. Hinsichtlich der finanzielle Ausstattung des Katastrophenschutzes wurde auf das NLT-Positionspapier „Für einen starken Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen“ verwiesen.

Moorentwicklung: Anhörung zu vier Entschließungsanträgen

Verschiedene Aspekten der Moorentwicklung waren Gegenstand einer Anhörung im Landtagsausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu vier Entschließungsanträgen, dieam 2. September 2024 im Landtag stattgefunden hat. Der Niedersächsische Landkreistag(NLT) beziehungsweise die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände habeneine grundsätzliche Stellungnahme zum Thema Moor und Moorentwicklung abgegeben.

In dieser Stellungnahme wird unter anderem die Grundposition des NLT vorgetragen, dasses sich bei der möglichen Wiedervernässung der Moore um langfristige Entscheidungenhandelt, die ein strategisches Konzept über einzelne Wahlperioden hinaus erfordern. Esmüsse Vertrauen bei Menschen und Betrieben vor Ort aufgebaut werden. Für Gemeinden,Städte und Landkreise gehe es zunächst um ein strategisches Konzept zur Klärung derFrage: Wer erledigt wann, was, wie mit welchen Mitteln. Es bleibt abzuwarten, ob sich dasLand in Anbetracht dieser großen Transformationsaufgabe dazu entschließen kann, einentsprechendes Konzept aufzusetzen.

Vereinfachung von niedersächsischen Förderprogrammen

Der von der Landesregierung am 17. Oktober 2023 eingerichtete Interministerielle Arbeitskreis (IMAK) zur Vereinfachung niedersächsischer Förderprogramme ist ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrages. Er hat das Ziel, die unterschiedlichen Verfahren und Zuständigkeiten der Förderprogramme des Landes zu optimieren, zu digitalisieren und zu vereinheitlichen, um so Verwaltungsvereinfachungen zu erreichen. Die Federführung liegt beimInnenministerium (MI). Der IMAK setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertreternaller Ministerien auf Staatssekretärsebene, jeweils einer Person der drei kommunalenSpitzenverbände sowie einer der N-Bank.

Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Forderungen zum Zuwendungsrecht demStaatssekretär im Innenministerium mit Schreiben vom 19. Januar 2024 übermittelt. Anfang Mai haben sie darüber hinaus Eckpunkte für ein kommunales Zuwendungsgesetz,dessen Erarbeitung aus ihrer Sicht eine zentrale Aufgabe des IMAK ist, in die Arbeit aufLandesebene eingebracht.

In der Sitzung am 5. August 2024 hat der IMAK den Zweiten Zwischenbericht zur Kenntnisgenommen. Angesichts der bislang überschaubaren Ergebnisse wurde dabei ein ergänzender Arbeitsauftrag beschlossen, der insbesondere unter Nr. 12 auch die Erarbeitungeines kommunalen Fördergesetzes sowohl für eine budgetierte Förderung als auch fürdurchgreifende Vereinfachungen des Zuwendungsverfahrens enthalten soll. Dabei erhieltdiese Ziffer ihre endgültige Formulierung erst, nachdem die kommunalen Spitzenverbändeauf Initiative des Niedersächsischen Landkreistages deutliche Vereinfachungen des Zuwendungsrechts an Kommunen insgesamt eingefordert hatten.

Anpassung der Wertgrenzen für Vergabeverfahren

Im Zusammenhang mit der Arbeit des Interministerielle Arbeitskreis (IMAK) zur Vereinfachung niedersächsischer Förderprogramme wurde per Pressemitteilung vom 20. August2024 die Wertgrenzenerhöhung für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich angekündigt. Die Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung soll danach alsbaldauf den Weg gebracht werden. Eine Erhöhung der Wertgrenzen ist zu begrüßen undwurde bereits Anfang des Jahres von den kommunalen Spitzenverbänden angeregt.

Allerdings deutete Wirtschaftsminister Olaf Lies in jüngsten Gesprächen – zuletzt in derKlausurtagung des Niedersächsischen Landkreistages für Landrätinnen und Landräte am23. August 2024 – an, dass die Erhöhung der Wertgrenzen nur in Verbindung mit einer Einigung zu einer erweiterten Tariftreueverpflichtung im Niedersächsischen Tariftreue undVergabegesetz eingeführt werden soll. Insoweit ist die zeitliche Perspektive für Vereinfachungen im Vergaberecht derzeit nicht absehbar.

Kommunale Finanzlage – Vierteljahresstatistik zweites Quartal 2024

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen zum Ende des zweiten Quartals 2022 zusammengestellt. Diebereinigten Einzahlungen insgesamt stiegen um 5,2 Prozent auf 16,5 Milliarden Euro. Hintergrund waren insbesondere höhere Steuereinzahlungen mit bei der Gewerbesteuer(Netto) im ersten Halbjahr +14,7 Prozent (2,9 Milliarden Euro), beim Gemeindeanteil ander Einkommensteuer +1,4 Prozent (2,1 Milliarden Euro) und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer +6,9 Prozent (355 Millionen Euro).

Die Schlüsselzuweisungen vom Land gingen hingegen um 0,7 Prozent auf 2,5 MilliardenEuro zurück. Die aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung des Bundes nach dem SGB IIerhöhte sich um 10,2 Prozent (952,8 Millionen Euro) während die sonstigen Transfereinzahlungen (insbesondere der Ersatz von sozialen Leistungen) um 3,5 Prozent auf 193,5Millionen Euro zurückgingen. Die bereinigten Auszahlungen stiegen hingegen mit 9,2 Prozent deutlich stärker auf 18,1 Milliarden Euro. Dabei erhöhten sich die Personalauszahlungen um 9,2 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro, die Sach- und Dienstleistungen um 9,5 Prozent auf 2,4 Milliarden Euro und die Transferzahlungen um 10,4 Prozent auf 10,4 Milliarden Euro. Hinzuweisen ist hierbei insbesondere auf die besonders stark steigenden Leistungen der Kinder und Jungendhilfe (SGB VIII) mit +16,7 Prozent auf 1,14 Milliarden Euro.

Der Saldo der bereinigten Ein- und Auszahlungen (Finanzierungsüberschuss-/Fehlbetrag)belief sich auf -1,58 Milliarden Euro. Dies ist eine Steigerung um 83,6 Prozent gegenüberdem Vorjahr mit -865 Millionen Euro. Der bereits im letzten Jahr festgestellte Einbruch derKommunalfinanzen setzt sich daher in 2024 massiv fort.

Bei den Kassenkrediten gab es Sonderentwicklungen, die sich aus dem reinen Zahlenwerk nicht entnehmen lassen. Die Gesamtsummen enthalten zunehmend auch die Weitergabe von Liquidität an Ausgliederungen (Cash-Pooling), weshalb sie nicht zwingend diekommunale Belastung darstellen. Aus diesem Grunde wird seit einigen Jahren nur nochder Stand der Kassenkredite beim nichtöffentlichen Bereich verglichen. Dieser lag am30. Juni 2022 wie auch am 31. Dezember 2023 bei rund 1,6 Milliarden Euro. Zum 30. Juni2024 weist die Statistik hierfür nunmehr einen Wert von 1,5 Milliarden Euro aus. Im Vorjahr hatte allerdings die Landeshauptstadt Hannover noch in der Statistik rund 500 Millionen Euro an Kassenkrediten gemeldet. Dies ist im laufenden Jahr nicht mehr der Fall,weshalb flächendeckend von einer Verschlechterung auch bei den Kassenkrediten auszugehen ist.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer für September 2024 mitgeteilt. Damit ist ein Überblicküber die ersten drei Quartale des Jahres möglich. Gleichzeitig steht für den kommunalenFinanzausgleich 2025 somit auch die Grundlage für die Steuerkraft für diese beiden Steuerbeteiligungen fest.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat das LSN einen Betrag von 240,2 Millionen Euro für September mitgeteilt (+7,0 Prozent). In den ersten drei Quartalen des Jahres sind somit insgesamt 3,19 Milliarden Euro geflossen. Dies sind gut 120 Millionen Euromehr als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Für den Berechnungszeitraum des kommunalen Finanzausgleichs 2025 (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) ergibt sich einBetrag von landesweit 4.153,2 Millionen Euro. Dies sind 271 Millionen Euro mehr als imVorjahr (+7,0 Prozent).

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt der Auszahlungsbetrag im September58,8 Millionen Euro (-6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). In den ersten dreiQuartalen haben die Städte und Gemeinden unter Berücksichtigung einer Abrechnung desVorjahres in Höhe von zwei Millionen Euro insgesamt 531,9 Millionen Euro erhalten. Diessind rund 20 Millionen Euro mehr als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt.

Für den kommunalen Finanzausgleich 2025 ergibt sich für den Zeitraum der Steuerkraftberechnung 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 mit insgesamt 707,3 Millionen Euroeine leicht positive Entwicklung (+1,2 Prozent). Absolut sind es gut acht Millionen Euromehr als im Vorjahr. Im kommunalen Finanzausgleich werden für die Steuerkraftberechnung von den dargestellten Beträgen 90 Prozent berücksichtigt.

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf für ein fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften übersandt. Die Änderungen sollen dieGrundlagen für die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere legen. Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf nach den Angaben des Ministeriums der Digitalisierung der Verwaltung unddem Bürokratieabbau dienen, zeitgemäße digitale Leistungen schaffen, den sogenanntenPunktehandel verhindern, den Zugang zu Daten unter anderem des Kraftfahrt-Bundesamtes regeln sowie Deutschland als Innovationsstandort für autonomes Fahren stärken.

Mindestanforderungen bei der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung – TKMV) übermittelt. Die Mindestanforderungen an den Universaldienst im Telekommunikationsbereich wurden zuletzt 2022 festgelegt. Der Entwurf sieht vor, die für den Anspruch auf Grundversorgung Anforderungen an einen Internetzugangsdienst zu erhöhen. Die Mindestbandbreite im Download muss danach künftig bei 15Mbit/s (bislang zehn Mbit/s) liegen, im Upload bei fünf Mbit/s (bislang 1,7 Mbit/s).

Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurfeines fünften Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes nebst Begründung übermittelt. Der Entwurf sieht vor, dass die Geschäftsverteilungspläne der Gerichtekünftig im Internet veröffentlicht werden sollen. Ferner soll die Schwelle zur Unfähigkeit fürdas Schöffenamt bei Straffälligkeit gesenkt werden.

Die nach aktueller Rechtslage (§ 32 GVG) geltende Schwelle erscheint dem BMJ nichtmehr sachgerecht; demnach sind rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat zu einerFreiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilte Schöffen nicht auf die Vorschlagsliste aufzunehmen oder diese von der Schöffenliste zu streichen. Die Beteiligung vonSchöffen, die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig verurteilt wurden, könne auch beiVerurteilungen zu einer geringeren Freiheits- oder Geldstrafe geeignet sein, das Vertrauender Allgemeinheit und der Verfahrensbeteiligten in die Integrität und Objektivität der Strafrechtspflege zu beeinträchtigen.

Durch eine Neufassung des § 32 GVG soll daher eine Person dann vom Schöffenamt ausgeschlossen werden, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden ist und dieVerurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Im Grundsatz handelt es sichum alle Verurteilungen zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. Es sollen künftigauch alle Verurteilungen wegen vorsätzlicher Taten zu einer Freiheitsstrafe berücksichtigtwerden.